A, Tracht. Amts-Ornat der (reform.) Geistlichkeit (1500—1600). 801
® ab , Dem gleichfalls, wenn auch in etwas veränderter Form und unterdem Namen des „Beschlusses des Landtags zu Leipzig ', einigermassenPol ge zu geben, und bald danach, um 1549, in wiederum erweiterter'Gestalt, als das „grosse Interim zu Leipzig “ zu allgemeiner Nachach-tun o bekannt zu machen, ward damit die Absicht des Kaisers, scheinbarWet >igstens, auf einige Zeit hin erreicht. Jene Verordnungen zu Augsburg aber bestimmten, nächst den den Protestanten gewährten Freiheiten,w ‘ederholentlich, dass Alles bis zur Entschliessung eines allgemeinenC°ncils bei den herkömmlichen, katholischen Gebräuchen ver-leiben solle. Und somit wurden nun auch selbst in Sachsen , un-
Un( j C ltet c ^ es gerade hier vielfach heftigsten Widerspruchs der Geistlichkeitri sten « S ^ oiks > durch die „Inicrimi&ten“, von jenen auch als „Adiapho-die A ^ eze ^ cbnet ) mehrere dieser Gebräuche, wie unter anderen auchAttf't 1 siibun o der Messe in lateinischer Sprache mit Glockengeläut, mite luag von Lichtern sammt Gelassen u. s. w. auf dem Altar, unddur-b attui1 S des Priesters mit den Messgewändern, strenggän u ')d eingehalten. So jedoch, erst einmal wiederum durch-
fiöcli er an diesc Dinge gewöhnt, auch bei alledem ja weit entferntWeise Clnen ctwa tie f eren Werth darauf zu legen, behielt man sie theil-dem • nacb ^ er Aufhebung des Interims (um 1552) und auch noch nach^Uernd geschlossenen Religionsfricdcn, ja hie und da sogar
ganz derselben Meinung waren die Reformatoren in derUl r i c j i V Z sam mt ihrer inzwischen weit verbreiteten Anhängerschaft. Alstig en ‘ Zwingli in Zürich , nach schon seit länger (1516) wiederholt hef-(ib ei , . n g ri fl’en der vielfachen Missbrauche der römischen Kirche, empört* nftr ,e Ablasskrämerei, im Jahre 1519 gegen das Papstthum selberN ac l )( j’ ^ ln g er gleich von vornherein noch um Vieles weiter als Luther .gesin,^ 111 , Cr ’ Degünstigt vom Rath der Stadt, gekräftigt durch gleich-d ems , e brei| nde, seine gegen den Papst gerichteten „sicbenundsechzigin . e,i Lehrsätze“ um 1523 verkündet, und in der im folgenden JahreAnbjj, 1C1 gepflogenen Disputation einen glänzenden Sieg, damit zugleichfilier f ,Cr ^ evvonnen hatte, schritt er, eben seiner Ansicht gemäss, in)is( : l l(!li "'"cinde unverzüglich dazu, Alles was nur irgend noch an katho-^chiei, . rauc ^ erinnern konnte gänzlich zu beseitigen. Dies Allesgem 6sge l ^ ni ’ gegenüber der reinen Lehre durch Christi Wort, weder an-^ T,11 >dbH)- 1100 * 1 w " rcb g‘ Und stellte .also, neben anderem, auch mit als^ r gel S pj ! g) ln ^ Ull ff alJ f, dass, gleichwie Altäre, Bilder, Taufen, Hostien,ab getha^ ’ ^ erzcu u - s - f-j auch die pricsterliche Kleidung durchaus*hr ' Ve *den müssten. Soweit seine Lehre um sich griff, kam manw_. Jn diesem Punkt nach. Ja die Strenge, mit welcher dies ihre
WosllimiiHnije
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