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Die Kunstdenkmäler des Kantons Unterwalden / von Robert Durrer
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Ennetmoos .

«Tracken-Cäpely > auf dem Allweg genannt, aus dem Jahre 1664 erfahrenwir aber, dass eine zweite alte Kapelle unterhalb der Allweghöhe auf demRied stand, von welcher man gleichfalls glaubte, sie sei «zuo Gedächtnus derrüomlichen Sigthat des Winckelrieds sei., welcher ein Draken alldorten um-gebracht», errichtet worden. Die eine wie die andere war in Abgang ge-kommen, und nachdem sich die Regierung von Nidwalden mehrere Jahremit der Angelegenheit beschäftigt, beschloss die Landesgemeinde am 10. Au-gust 1669: «die bauwlose Capellen auf dem Enenmoser Ried solle auf dieHöhe, allwo die kleine, steine Capelle stehet, auf den Allweg transferirt unddorten von newem erbawet werden, und nachdeme soliche erbawen seinwirdt, in der Ehr der h. Magni, Antonii und Wendelini gewichen werden» *).Erst im Sommer 1671 wurde der Auftrag ausgeführt und im Frühling1672 der Rohbau vollendet * 2 ). Am 8. August 1672 wird die Anschaffungzweier Glocken vom Wochenrat verfügt und hiezu eine kleine Steuer aufdie Haushaltungen des Landes gelegt. Für das Altargemälde bezahlte 1674der Säckelmeister einem ungenannten Luzerner Maler 35 Gl.; der Chor solltemit dem alten Holzgitter aus dem untern Beinhause in Stans abgeschlossenwerden. Aber noch am 5. Februar 1675 musste die Landsgemeinde mahnen,dass die Kapelle endlich «möglichster massen ausgemacht werde » 3 ).

Am 15. September 1676 vollzog der Weihbischof Georg Sigismund vonKonstanz die Weihe des Gotteshauses und seines Altares in der Ehre derh. Dreifaltigkeit, der Gottesmutter, der obgenannten drei Patrone Magnus,Wendelin und Antonius, des sei. Nikolaus von Flüe , der h. Pirmin und Georg 4 ).Man beachte, dass von diesen Patronen mehrere, Magnus, Pirmin undGeorg mit Drachenkämpfen in Beziehung gebracht werden. Den Unter-halt der Kapelle übernahm die Regierung, welche am 1. Juli 1682 den Seckei-meister beauftragte, «dass er die Tat Winkelrieds durch treffliche Malerei

*) Vgl. Ant. Odermatt, «Die Magnus- oder Winkelriedkapelle», Gfd. XLII, S. 232 ff., wo aberteilweise die Quellenangaben fehlen. Zu den dort zitirten Belegstellen vgl. man noch R. tind L.-L.-P.X S. 246 (1640, 14. Okt.); Ldsgmde.-P. III, S. 199 (6. Mai 1668): R. ztnd L.-L.-P. XVI, S. 363(27. Juli 1669); xind S. 436 (20. Febr. 1670); R. und L.-L.-P. XVII, S. 16 (10. Sept. 1670).

2 ) «Die verordneten Bauherrn der neuangefangenen Kapellen auf dem Allweg sollen consultieren,.wie etwa der Bau weiter fortgesetzt werden möchte. Wochenrat 27. Xov. 1671. R. und L.-R.-P. XVII,S. 80 und Wochenrat vom 14. März 1672, Beschluss über das Eindecken der neuen Kapelle, 1 . c. S. 99.

3 ) R und L.-L.-P. XVII, S. 117 (Wochenrat 1672, 8. August) 1 . c. S. 214 (Wochenrat23. Oktober 1674): Dem Lucerner Maler soll Herr Hans Keiser Gl. 10 Baargeld bezahlen und hingegendie an die Kapellen zue Ennetmoos verehrte U 40 beziehen, und dann soll der Herr Seckeimeister nochdarüber die restirenden Gl. 25 ohne Verzug entrichten. Das alt hölzerne Gatter zu Stans im untern Bein-haus soll für die neue Kapelle zue Ennetmoos in das Chor anbequemt weden. Am 9. Novemberwird der Säckelmeister unter Busse zur Bezahlung der 25 Gl. an den «Maler von Lucern» gemahnt( 1 . c. 216). Die Landsgemeinde vom 5. Februar 1675 gibt ferner den Bauherrn Gewalt «wegen desGäters zue disponieren, ob sie ein newes machen lassen oder sich mit dem alten vernüegen wollen (L -G. P. III S. 281).

4 ) Stiftjahrzeitbuch Stans , Gfd. 1 . c. S. 242.