ein Einheitsstaat geworden. Es sind deshalb viele Schweizer derMeinung, man solle in der Vereinheitlichung nicht weitergehenund den Kantonen nichts mehr wegnehmen. Andere Bürger da-gegen meinen, man solle noch mehr vereinheitlichen und denKantonen alles abnehmen, was der Bund besser besorgen könneals sie.
Die Bundesbehörden. Wie in den Kantonen, so sind auchim Bunde die drei Staatsgewalten, die gesetzgebende, die voll-ziehende und die richterliche, auf verschiedene Behörden verteilt.Es gibt zwei gesetzgebende Räte; diese sind der Nationalrat undder Ständerat.
Der Nationalrat besteht aus den Abgeordneten des Volkes.Auf 20,000 Einwohner oder eine Bruchzahl über 10,000 trifftes einen. Die großen Völkerschaften haben also mehr Vertreterals die kleinen. Die Urner z. B. haben nur einen, die Glarnerzwei, die Schwyzer drei, die St. Galler fünfzehn, die Zürcherfünfundzwanzig und die Berner über dreißig. Im ganzen zähltder Nationalrat gegenivärtig 189 Mitglieder. Er wird alle dreiJahre am letzten Oktobersonntag vom Volke neu gewählt. DieWahlen finden nach dem Grundsatz der Verhältnisvertretungstatt, wobei jeder Kanton einen Wahlkreis bildet. Wählbar istjeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen Standes.Geistliche dagegen sind von der Wahl ausgeschlossen. Es ist diesnoch eine Nachwirkung des Sonderbundskrieges.
Der Ständerat besteht aus den Abgeordneten der Kantone.Er zählt 44 Mitglieder; jeder Kanton wählt zwei und jederHalbkanton einen Vertreter. Die Wahl und die Amtsdauer derStänderäte ist verschieden. In den einen Kantonen werden sievom Volke, in den andern vom Großen Rate auf ein bis vierJahre gewählt. In den Ständerat sind auch Geistliche wählbar.
Der Nationalrat und der Ständerat sind einander völliggleichgestellt. Ein Gesetz ist nur dann gültig, wenn es von beidenRäten angenommen worden ist. Es kommt oft vor, daß die bei-den Räte in ihren Beschlüssen auseinandergehen. Dann müssen
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