Wirrwarr in diesen Dingen. Jeder Kanton hatte seine eigenenGeldsorten. Da gab es Taler, Gulden, Dukaten, Kronen, Batzen,Kreuzer, Heller und Blutzger. Der Handel und Verkehr wurdedadurch recht erschwert; denn das Umrechnen der verschiedenenGeldsorten war für gewöhnliche Leute eine recht schwierige Sache.Da machte der Bund dem Wirrlvarr ein Ende. Er löste in denJahren 1850 bis 1852 alle alten Münzsorten ein und setzte da-für Franken und Rappen in Umlauf.
Noch größer als im Münzwesen war der Wirrwarr imMaß- und Gewichtswesen. Nicht einmal innerhalb einunddes-selben Kantons gab es gleiches Maß und Gelvicht. Im KantonSt. Gallen z. B. gab es sechzehn verschiedene Maße und Gewichte.Da brachte der Bund auch hier die nötige Einheit und Ordnung.Im Jahre 1851 stellte er den Fuß als Einheitsmaß und dasPfund als Einheitsgewicht auf, und im Jahre 1875 führte ernach dem Beispiel aller angrenzenden Länder das metrische Maßund Gewicht ein.
Früher herrschte auch im Rechtswesen eine große Berschie-denhcit. Jeder Kanton hatte sein eigenes Handels- und Wech-selrccht, Vertrags- und Pfandrecht, Schuldbetreibungs- und Kon-kursrecht, Erbrecht und Strafrecht. Es gab mehr als 700 Rechts-bücher mit über 10,000 Artikeln. Auch der geschickteste Advokatkannte sich nicht in allen aus, geschweige denn der gemeine Mann.Diese Rechtsverschiedenheit hatte für die Handel- und Gewerbe-treibenden viele Nachteile und verursachte ihnen oft großen Scha-den. Das war erst recht der Fall, als durch die Eisenbahnen derVerkehr von Kanton zu Kanton sich ums Hundertfache vermehrte.Da machte der Bund schrittweise — er brauchte fast vierzigJahre dazu — auch der Rechtsverschiedenheit ein Ende. Er ver-einheitlichte ein Recht nach dem andern und schuf ein schweize-risches Zivilgesetzbuch, das seit 1912 in Kraft steht und alle kan-tonalen Zivilgesetzbücher aufhob. Und nun ist er daran, auchnoch ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen.
Dadurch, daß so viele Sachen den Kantonen abgenommenund dem Bunde übertragen wurden, ist die Schlvciz fast wieder
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