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Lesebuch für die deutschen Primarschulen des Kantons Graubünden : 7. Schuljahr / hrsg. vom Kleinen Rat
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Herrn aus. Die Landvögte bezogen die Steuern, Zölle undGeldstrafen. Sie führten die zu stellende Mannschaft im Kriegean und hielten Gericht. Die Gewalt der Landvögte war jedochnicht überall dieselbe; denn die Eidgenossen mutzten bei Über-nahme der Herrschaft versprechen, die Verwaltung nicht zuändern. So bestätigten sie einzelnen Städten, wie Baden,Frauenseld, Dietzenhofen und Lausanne, ihre alten Freiheiten.Sie gestanden ihnen einen selchstgewählten Rat und eigeneGerichtsbarkeit zu. Alljährlich muhten die Vögte den regie-renden Orten Rechnung über die bezogenen Einkünfte ablegen.Der Überschutz über die Kosten der Verwaltung wurde unter diebeteiligten Stände verteilt. Die Untertanen konnten mit Wün-schen und Klagen auch unmittelbar an die regierenden Ortegelangen.

Da die Landvögte festlichen Einzug halten und glänzendenHaushalr führen mutzten, so reichte ihr festgesetztes Einkommenoft nicht hin. Die Versuchung lag dann nur zu nahe, durchErpressungen ihre Einnahmen zu vermehren. Dazu bot beson-ders die Rechtspflege Anlatz. So wurden z. B. über Ver-brecher Leibesstrafen verhängt. Doch gestattete ihnen der Vogtgerne, sich durch Geld davon loszukaufen. Ja, jene strafenwurden oft gerade in der Absicht angedroht, damit man nachhereine hohe Eeldbutze dafür erheben könne.

3. Es fällt uns heutzutage auf, datz diejenigen, deren un-ablässiges Streben auf Erlangung der Freiheit gerichtet war,andere als Untertanen behandelten. Wir müssen aber bedenken,datz die von den Eidgenossen und den Bündnern erworbenenGebiete vorher keine freien Gemeinwesen bildeten. Sie verlorenalso nichts, wenn sie auch fernerhin Untertanen blieben.