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Weltgeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen in methodischer Anordnung / von Rudolf Luginbühl
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XXII. Mittelalterliche Zustände.

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barem Felsrücken oder Fclsvorsprnnge gebaut, oft mit tiefen Gräben unddicken Mauern umfchlosfen war, vermochte sie der Angriffe großer Heerezu trotzen. Oft war hinter der äußern, mit Türmen und mit Zinnenversehenen Mauer ein breiter Rasengürtcl, der Zwinger, nach innen durcheine zweite Mauer begrenzt, der als Tummelplatz diente. Um den Burg-hof, in dessen Mitte ein tiefer Ziehbrunnen das nötige Wasser lieferte,erhoben sich die einzelnen Gebäulichkeite», der Palast mit dem hohenRittersaale und der Burgkapelle, die Kemenate, ein mit einer Feuerstätteversehenes Haus, wo die Frau mit ihren Mägden Wolle und Flachsverarbeitete; die Küche, die Rüstkammer mit vielen Waffen; der Berg-fried, oft der letzte Zufluchtsort, einzig durch ein kleines Türmchenin ziemlicher Höhe mittels einer Leiter zugänglich; er barg in seinemuntern Teile das fenster- und thürlofe Burgverließ, wo die Gefangenenschmachten mußten. Ein gewundener und schmaler Weg führte an denBurgeingang, an die Zugbrücke, die bei herannahender Gefahr aufgezogenwurde, so daß sie mit ihrer Breite den Eingang verdeckte, der überdiesnoch durch ein Fallgitter gesperrt werden konnte.

2. Der Dairernjtand »rrrter der Herrschaftdes Kerrdatisrnns. rr) In den unaufhörlichen Kriegen ver-loren die Bauern ihre Selbständigkeit; nur in abgelegenen Gegenden, inschwer zugänglichen Gebirgsthälern vermochten sie noch sich ihre Freiheit zuerhalten. Um das Schloß oder den weiten Herrenhof standen die Hüttender Bauern; waren diese leibeigen, so gehörten sie mit allem, was siehatten, sogar mit dem Leib, dem Herrn; er durfte sie verkaufen odertöten; allein das kam selten vor; denn die Kirche schritt gegen harteHerren ein. Der Leibeigene war kein Sklave mehr. Er bebaute mitseiner Familie einen Hof des Herrn, hatte aber nicht bloß einen großenTeil des Ertrages abzuliefern, sondern auf dem Herrcnhof auch nochFrondienste (Dienste ohne Bezahlung) zu leisten. Stach altem, aleman-nischem Recht verlangte der Herr von jedem Hof von circa 40 Jucharten15 Eimer Bier, 1 Schwein, 2 Malter Brot, 5 Hühner, 20 Eier undwöchentlich drei Tage Fronarbeit. Starb der Leibeigene, so fiel seineganze Habe an den Herrn zurück; später jedoch begnügte sich dieser mitdem besten Stück. I») Besser stand der Hörige. Auch er bebautemit seiner Familie einen Hos; auch er hatte viele Zinsen zu entrichtenund Frondienste zu verrichten, wenn auch weniger als der Leibeigene;doch besaß er vor dem Leibeigenen zwei große Vorzüge: der Herr dursteihn nie vertreiben; denn er saß lebenslänglich auf dem Hos und überließihn seinem Sohn; sodann durfte der Herr die einmal bestimmten Ab-gaben und Frondienste nicht erhöhen; sie waren unablöslich. Der Hofkonnte vorn Herrn oder Hörigen verkauft werden; immer mußten vondemselben Hos die gleichen Abgaben entrichtet werden. c) Der Lehens-herr war auch Richter seiner Unterthanen. Das Richteramt bildeteeine große Einnahmsguelle; denn beinahe jedes Vergehen und Verbrechen