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Weltgeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen in methodischer Anordnung / von Rudolf Luginbühl
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XI.VI. Die Zeit seit 1871.

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dreißigjährige» Kriegs war Schweden nächst Frankreich die größte Militärmacht Europas.Bald nach Gustav Adolfs Heldentod wußte sich der Adel Steuer- und Zollsreihcitund den Alleinbesitz aller einträglichen Ämter zu verschaffen, und bald sank die Kronezum Spielball des Adels herab. Der 1721 beendigte nordische Krieg brachte Schwedennicht bloß um die Ostsecprovinzen, sondern zog ihm auch eine vollständige Erschöpfungseiner Hilfsquellen zu. — e) Gustav IV. stürzte das Reich durch seinen unauslösch-lichen Haß gegen Napoleon 1. in schwere Not; den» dieser entriß ihm Rügen undStralsund; die Russen aber nahmen ihm Finnland weg. Gustav wurde 1809 ab-gesetzt. Sein Oheim Karl XIII. brachte dem geschwächten Reiche Frieden; er adop-tierte den französischen Marschall Bcrnadotte, der 1818—1814 als Karl XI V. glücklichregierte. — M Im Jahre 1814 wurde Schweden für seine Dienste im Kampfegegen Napoleon I. mit Norwegen entschädigt; umsonst sträubte sich dieses dagegen.Karl XIII. sicherte ihm Selbstverwaltung zu und behielt für sich die Wahl derhöheren Beamten und gegen die Beschlüsse des norwegischen StorthingS das Veto.Wohl fügten sich die im Grunde ihres Herzens demokratisch gesinnten Norweger indas Unvermeidliche; allein der Widerwille gegen Schweden machte sich unter Oskar II.Luft. In Sprache und Sitten vollständig von den Schweden verschieden, erstrebendie Norweger Unabhängigkeit. Der König befindet sich in andauerndem Konfliktmit dem Storthing. Gleichwohl schreitet Schweden-Norwegen auf der Bahn ruhiger,steter und gesunder Entwicklung mutig vorwärts.

Die Schweiz baute seit 1848 ihre Verfassung im Sinneder Verstärkung der Centralgewalt aus. Das Schweizervolk erfreut sichdreier Rechte, die seinem Staatswesen ein echt demokratisches Geprägegeben. Diese sind das Veto oder Einspruchsrecht, wonach eine bestimmteAnzahl Bürger durch ihre Unterschrift den gesetzgebenden Rat nötigenkann, das von ihm verfaßte Gesetz dem Volke zur Abstimmung zu unter-breiten; das Referendum, d. >. das Recht des Volkes über die Gesetzeseines Rates abstimmen zu dürfen; endlich die Initiative oder das Vor-schlagsrecht, wonach vom Volke aus ein Gesetz zur Beratung vorgeschlagenwerden kann, das die Räte von sich aus nicht in Beratung ziehen wollen.Wohl nirgends ist die Volksherrschaft ausgebildeter als in der Schweiz;ihre Geschichte beweist zudem, daß nicht die Gleichheit in Religion undSprache das Wesen einer Nation oder eines Volkes ausmacht, sonderngemeinsame Kämpfe und Leiden. — oi Belgien suchte die außerordent-lich reichen Hilfsquellen seines Landes, namentlich Eisen und Kohle, aufsergiebigste auszubeuten und ist deshalb zu einem der größten Industrie-staaten der Welt herangewachsen. Beinahe schien die Blütezeit des 15.und 16. Jahrhunderts wieder aufzuleben; allein mit der wirtschaftlichenhielt die politische Entwickelung nicht Schritt; denn die wenigsten Bürgerbesaßen das Stimmrecht; auch wurde für die Bildung des Volkes schlechtgesorgt. Erst seit 1893 ist es besser geworden. In Belgien erringt sichdas bisher unterdrückte Vlämische gegenüber dem Französischen der Wallonen Gleichberechtigung.

0. Die au^erenvapäisclien Staaten. - a) Von

den außereuropäischen Staaten sind die Vereinigten Staaten Nord-amerikas für die heutige Kulturentwickelung am bedeutendsten. Trotz dergroßen Entfernung und der hohen Zölle werfen sie ungeheure Waren-