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Abriss der allgemeinen Geschichte / von Hugo Rachel
Entstehung
Seite
16
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L6

Demokratische Entwicklung.

Nachdem die Unveräußerlichkeit der Landlose aufgehoben, die vorher ge-flissentlich ferngehaltene Geldwirtschaft eingedrungen, treten schroffe Unterschiedein Besitz und Rechten ein (5. Jhdt.). Oligarchie der reichen Grundbesitzer hat-alle Macht, das Ephorat in ihren Händen wird zur eigentlichen Staatsregierung.Gegen Oligarchie und Ephorat Verfaffungsreformen der Könige Agis IV. (243)und Kleomenes III. (226), gescheitert. Das Ende ist die Tyrannis, Militär-diktatur (seit 210).

b) Entwicklung zur Demokratie in Athen und Rom.

Auch da ursprünglich die Geschlechter der Herren, Grundbesitzer und Voll-.bürger (Eupatriden, Patrizier) über einer verschieden abgestuften, teils freien,teils hörigen Bevölkerung (pleds) ohne politische Rechte.

Staatsorgane: Die Volksversammlung der Vollbürger (in Rom comitiacuriata), ein Senat der Geschlechterältesten (patres), ein erblicher oder doch lebens-länglicher König als Staatsleiter (archon, rex).

In Athen wird das Königtum durch den Adel allmählich abgebaut, seit683 führt ein Staatsrat von 9 Archonten, auf 1 Jahr gewählt, alle Regierungs--geschäfte, daneben eine oberste Gerichts- und Staatsaufsichtsbehörde, der Areopag.Athen war damit Adelsrepublik.

In Rom wird das in einer etruskischen Familie erblich werdende König-tum gewaltsam beseitigt, seine Befugnisse, vornehmlich der Heerbefehl (imperiuw),zwei jährlich gewählten Konsuln übertragen (508).

In den griechischen Stadtstaaten beginnen im 7. Jhdt. Bewegungen derniederen bäuerlichen und gewerblichen Bevölkerung gegen die herrschende Grund-besitz- und Amts-Aristvkratie, in Rom im 5. Jhdt.

Mit der Heranziehung der Plebejer zum Kriegsdienst wird eine sozialeGliederung des Volkes nötig, entsteht eine nach Leistungen und Rechten ab-gestufte Bürgerschaft: Solonische Verfassung in Athen 594, die sogenannteServianische in Rom (5. Jhdt.?). Die Versammlungen der wehrdienstpflichtigenBürger (in Rom comitia centuriata) werden Hauptträger der Staatsgewalt:Beamtenwahl, Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Berufungen gegen Entscheidungender Behörden. Hierfür in Arhen ein Volksgericht (heliaia), vor dem jederBürger Anklagebefugnis hat.

Klasseneinteilung nach dem Ertrag aus Grundbesitz, höheren Leistungen ent-sprechen höhere Rechte. Doch erhalten römische Plebejer Zutritt zum Senat; derentsprechende Rat der 400 (dann 500) in Athen überhaupt durch Volkswahl, fürje ein Jahr, gebildet.

Auflehnung der durch die wirtschaftliche und politische Allmacht der grund-besitzenden Aristokratie und das von dieser gehandhabte Schuldrecht hart ge-drückten bäuerlichen und gewerblichen Bevölkerung. Folgen:

1. Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts in Großgriechenland s. 660,Athen (Drakon) 620, Rom die Zwölftafelgesetze 450 bringt keine Erleichterung.

2. Entschuldungs- und Steuergesetzgebung in Athen durch Solon 594,in Rom 367 Schuldenerleichterung und Gesetz gegen Latifundienbildungkaum ausgeführt, 326 Aufhebung der Schuldknechtschaft.