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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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die fernsten Reiche, so bekämpften und überwanden dieRömer anfänglich ihre nächsten Nachbarn und Stamm-verwandten. Sie zerstörten eine Reihe Latinerstädte, dar-unter ihre angebliche Mutterstadt Alba Longa, und schlu-gen deren Gebiet zu dem ihrigen. Die übrigen aber, diebestehen, blieben, mußten Rom als Oberhaupt ihres Bun-des anerkennen. Die Einwohner der Stadt und LandschaftRom schieden sich nunmehr in zwei scharf getrennteStände. Der eine umfaßte die Patrizier, 1 ) d. h. dieeigentlichen Römer, die Angehörigen der seit alters inRom seßhaften und verbürgerten Geschlechter. Auf diesenallein ruhte ursprünglich die Pflicht des Kriegsdienstes;aber auch nur sie hatten die Rechte von Bürgern. DiePatrizier allein konnten Ämter und Priesterwürden be-kleiden. Aus ihrer Mitte berief der König die angesehen-sten Männer in den Sena t, d. i. Rat der Alten, mit wel-chem er alle wichtigem Angelegenheiten des Staates be-riet. Auch durften nur die Patrizier das Staatsland be-nutzen, sei es, daß sie es zur Bepflanzung unter sich ver-teilten, sei es, daß sie ihre Herden zur Weide darauftrieben; denn in Rom gab es ähnlich, wie früher bei uns,neben dem Privntgrundbesitz ausgedehnte Ländereien,die gemeinsames Eigentum der Bürger waren. Aber nebenden Patriziern lebten zahlreiche Leute in Rom, die wederSklaven noch Bürger waren und doch kein anderes Vater-land mehr hatten; so jene Latiner, deren Heimatstadt zer-stört und deren Gebiet dem römischen Staat einverleibtworden war, dann auch die Nachkommen von freigelas-senen Sklaven, von zugewanderten Fremden und anderemehr. Alle diese waren persönlich frei; sie durften Grund-besitz erwerben und Handel und Wandel treiben; abersie waren von jeder Teilnahme am öffentlichen Leben,von den Ämtern, von der Benutzung des Gemeinlandesausgeschlossen und wurden von den Patriziern verächt-

‘) Das Wort „Patrizier 1 * liäugt zusammen mit „pater“ (Vater) undwird erklärt als diejenigen, die einen rechten, d. i. bürgerlichen Vaterhaben.