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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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die Römer im Laufe der Zeit einem großen Teil der Ita-liener das römische Bürgerrecht geschenkt; aber nochimmer waren mehr als die Hälfte bloße Bundesgenossen,d. i. Untertanen, die, wie einst die Plebejer, alle Lastendes römischen Staates zu tragen hatten und doch von denRechten und Ehren desselben ausgeschlossen waren. Des-halb beantragte Gajus Gracchus, sämtlichen Bundes-genossen in Italien das Bürgerrecht zu verleihen. Abernun zeigte es sich, daß das römische Volk ebenso selbst-süchtig war, wie sein Adel. Es hatte keine Lust, seineVorrechte mit anderen zu teilen; mit Hohn wies es denVorschlag des Gajus zurück und wählte ihn, als er sichzum drittenmal um das Tribunenamt bewarb, nicht wieder.Schon wagten seine Gegner auch seine Gesetze anzu-greifen. Ja, als ganz ohne seine Schuld in einer Volksver-sammlung ein wüster Tumult ausbrach, erklärte der Se-" nat den gefürchteten Mann als Aufrührer in die Acht undsetzte einen Preis auf seinen Kopf. Seine Freunde suchtenihn mit denWaffen zu schützen, aber sie wurden im Straßen-121 v. Chr. kampf besiegt, und Gracchus gab sich seihst den Tod.

Schrecklich wütete der jetzt wieder zur Herrschaft ge-langte Adel gegen die Anhänger des verhaßten Mannes— gegen 3000 sollen in den Gefängnissen aufgeknüpft wor-den sein — und die Gesetze der beiden Brüder wurdenfast alle entweder rückgängig oder sonst unwirksam ge-macht.

§ 20. Julius Cäsar.

1. Marius und Sulla. — Der Adel hatte mitseinen Gewalttaten gegen die Gracchen eine blutige Saatgestreut. Parteien entstanden in Rom, die sich nicht mehrwie Brüder eines Volkes, sondern wie unversöhnlicheFeinde gegenüberstanden, und innere Unruhen erschüt-terten fast unaufhörlich die Republik, bis sie schließlicheinem Tyrannen als Beute anheimfiel. Zunächst erhobensich die Bundesgenossen in Italien, weil ihr Be-gehren um Aufnahme ins römische Bürgerrecht hart-