350 Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863. 8 ^
zeichnete, beizustimmen schien. Es war darin angedeutet, daß manbestehenden Deutschen Bund aufrechterhalten wissen wolle, daß abernach Einigung strebenden Nation nicht verwehrt sein solle, innerhatdes Bundes sich zu einem engeren Verbände, zu einemBum>estaate, zusammenzuschließen. Das von der Versammlung angesprochnSouveränitätsrecht wurde zwar nicht anerkannt, aber ihr Verfahren Wder Lage der Dinge entschuldigt. Damit das Versassungswerk zumlm,komme, sollten sämtliche Regierungen ihre Erklärungen darüber der NationaVersammlung „zur Erwägung" übergeben, um so „auf dem WegeVerständigung" zu einem gemeinsamen Resultat zu gelangen. Schlieversicherte die Note, daß Preußen nach keiner Machtvergrößerung
oder.1
Würde für sich selbst strebe und eine angebotene Stellung „nur wtfreier Zustimmung der verbündeten Regierungen" auneNwerde, daß Sr. Majestät dem König die Aufrichtung einer neuen deutschKaiserwürde nicht als notwendig erscheine und Wohl eine andere Lswgefunden werden dürfte, welche das Verlangen der Deutschen nach wal^che Rme° Laster Einigung befriedigen könnte. Gegen diese preußische Note bll4. Febr. die österreichische vorn 4. Februar einen scharfen Gegensatz. Sie verwdas Doppelverhältnis eines engeren und eines weiteren Bundes und ,4Unterordnung des Kaisers von Österreich unter eine von einem anetFürsten gehandhabte Zentralgewalt". Die kleineren Staaten erkannunter Mitteilung von Verbesserungsvorschlägen die Reichsverfassung ^die vier Königreiche sprachen sich gegen einen Bundesstaat ohne Ölreich aus. .
^Wahlrech? Nichtsdestoweniger war die „großdeutsche" Partei aufs eifrigste kflissen, das preußische Erbkaisertum und den Gagernschen VerfassungsPscheitern zu machen. Während die „Erbkaiserlichen", die sich zur „Weidebuschpartei" (so genannt von dem Sitzungslokal) zusammenschob,und auf die zweite Lesung drängten, setzten die „Großdeutschen", wet tZeit zu gewinnen suchten, noch vorher die Beratung über das „W"^gesetz" durch. Durch unnatürliche Verbindung der „Großdeutschen" wden Männern der Linken wurde nicht nur das „allgemeine Wahlrecht !jeden unbescholtenen Deutschen, der das 25. Lebensjahr zurückgelegtangenommen, sondern auch die indirekte und öffentliche Wahlartworfen und durch eine direkte, vermittelst Stimmzettel ohne ttmtersch^vorzunehmende ersetzt. Dieses Wahlgesetz aus „breitester demokratisch^Unterlage" wurde die „Achillesferse" der Nationalversammlung; es 8den Gegnern einen festen Standpunkt zum Angriff gegen das ganzesassungswerk.
.Haltung
Österreichs
So war wenig Aussicht zu einem befriedigenden Abschluß „f-vorhanden: da führte die Nachricht, daß der Reichstag von Kremster ^gelöst und durch die österreichische Regierung eine Versass"^7. Miirz für die Gesamtmouarchie eigenmächtig verliehen (oktroyiert) wol
sei (tz 169), eine Wendung der Dinge herbei. ^
Ohne Rücksicht auf Deutschland waren darin die sämtlichen LänderMonarchie zu einem unteilbaren, unauflöslichen Einheitsstaat zusamniengel^kein Wort von einer Ausnahmestellung der deutschen Gebiete; "irgendSilbe von einer Unterordnung oder Anbequemung an die deutsche au ^Verfassung! Und dann erfuhr die Versammlung durch Schmerling "s-
sonderen Forderungen Österreichs betreffs der deutschen Reichsversap