Band 
III. Teil.
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H. Zur Geschichte der Babylonier und Assyrer.

7. Aus den Gesetzen Hammurabis (um 225V).

Bei den Ausgrabungen in Susa wurde im Winter 1901/02 eine Inschrift ge-funden, die wohl die wichtigste Urkunde darstellt, welche bis jetzt aus der babylonischenKultur auf uns gekommen ist. Sie steht auf einer Stele Hammurabis, des bedeu-tendsten Königs der ersten Dynastie von Babylon, der auf der Vorderseite dargestelltist, wie er vom Sonnengotts die Belehrung empfängt, welche er dann in der Inschriftmitteilt. Die Inschrift umfaßt die Gesetze, welche Hammurabi als Begründer einesneuen Reiches und geordneter Zustände nach langen Zeiten innerer und äußererKämpfe erlassen hat. Sie ist das älteste 6orpus iuris, eine der wichtigsten Urkundenin der Geschichte der Menschheit. — Der ursprüngliche Standort der Stele war derTempel des Sonnengottes Schamasch in der babylonischen Stadt Sippar; von da istsie jedenfalls als Siegesbeute eines siegreichen Elamiterkönigs nach Susa, der Haupt-stadt des einstigen Elamiterreiches, gebracht worden.

(Die Gesetze Hammurabis, übersetzt von vr. Hugo Winckler; Leipzig, I. C. Hin-richs'sche Buchhandlung 1906.)

1. Wenn jemand einen andern bezichtigt und die Bezichtigung vorGericht aussagt, sie aber nicht beweisen kann, so soll der, welcher ihn be-zichtigt hat, getötet werden.

2. Wenn jemand einem andern Zauberei vorwirft, es aber nichtbeweisen kann und derjenige, welchem die Zauberei vorgeworfen wordenist, zum Flusse geht, in den Fluß springt*): wenn der Fluß ihn ergreift,so soll der, der ihn bezichtigt hat, sein Haus in Besitz nehmen. Wenn aberder Fluß jenen für unschuldig erweist und er (oben) schwimmt, so soll der,welcher die Zauberei ihm vorgeworfen hat, getötet werden, derjenige,welcher in den Fluß gespmngen ist, das Haus seines Bezichtigers inBesitz nehmen.

3. Wenn jemand bei einem Prozesse zu belastendem Zeugnis auf-tritt und das, was er gesagt hat, nicht beweist: wenn es ein „Prozeßums Leben" ist, dann soll jener getötet werden.

4. Wenn er zu Zeugnis (in einem Prozeß) um Getreide und Geld(„Silber") (so) auftritt, soll er die Strafe, die der Prozeß ergibt, erleiden.

*) Zum Gottesurteil. Hier wird (umgekehrt als sonst) angenommen, daß derZauberer untergeht.