Band 
III. Teil.
Seite
234
JPEG-Download
 

234

Römische Geschichte.

den sog. Centuriatcomitien. Zu diesen hatten also auch die PlebejerZutritt; die Patrizier waren aber in der Mehrheit. Die Einschätzung indie 5 Besitzklassen geschah aller 5 Jahre und schloß mit einem Reinigungs-opfer (lustrum; daher 5 Jahre ein „Lustrum").

3. Religion. Die praktische, verstandesmäßige, Phantasiearme Artdes römischen Volkes zeigt sich besonders darin, daß man die Götterweltder Griechen einfach nach Rom übertrug. Den Römern eigentümlichwaren u. a. der doppelgesichtige Janus (Januar! Janustempel!) undSaturnus, der Saatgott, zu dessen Ehren man die Saturnalien,Freudenfeste gegen den 21. Dezember, feierte. — Der Dienst der Götterwar bis ins einzelnste bestimmt; in der Bindung des Lebens (rsliZio ---Bindung) an Formeln und Zeremonien zur Erlangung und Erhaltungder Göttergunst sah man das Wesen aller Religion. Den gesamten Kultusüberwachten die Pontifices (deren Vorstand der Pontifex Maximus).Das ewige Feuer im Tempel der Vesta unterhielten die Vestalinnen.Den Willen der Götter erkundete man durch das Auspicium oder Augu-rium, d. i. Vogelschau (Flug, Geschrei, Benehmen heiliger Hühner beimFressen), das Haruspicium, d. i. Opferschau (Beschaffenheit der Ein-geweide des Opfertieres), und durch Befragen der SibyllinischenBücher.

II. Die Republik und die Ständekämpfe. 51V — gegen 3VV.

1. Verfassung der Republik. Zwei auf ein Jahr gewählte Kon-suln standen als Oberfeldherrn und anfänglich auch als Oberrichter ander Spitze; Quästoren, „Spürer", zunächst Gerichtsbeamte, weiterhinSäckelmeister, Verwalter des Ärariums, waren ihre Gehilfen, 12 Vik-toren mit den Rutenbündeln ihre Begleiter. In schwerer Zeit wurdeein Diktator ernannt, aber nur auf 6 Monate. Der Senat bestand auchwährend der Republik fort; er beriet die für die Volksversammlung be-stimmten Gesetzesvorlagen, bestätigte oder verwarf die Volksbeschlüsse,beaufsichtigte die Konsuln und verfügte über den Staatsschatz. DieVolksversammlung bildeten die Centurien; sie entschied über die Ge-setze und wählte die Konsuln. Senat und Volksversammlung bedeutetenden Inbegriff der römischen Staatsgewalt (8ktzIl---8snLtu3 poxu-lusgus koinanus).

2. Der Ständekampf.

a) Trotz der Centurienversammlung war die Republik aristokratisch.Die Herrschaft des patrizischen Adels war sehr drückend: 1. die Patri-zier bekleideten alle Ämter (unbesoldet!); 2. sie übten die Rechts-pflege ohne geschriebene Gesetze (Mißbrauch des Schuld-rechts!); 3. sie besaßen ausschließlich das Recht der Nutznießungam (unverteilten) Gemeindeland; 4. die Ehen zwischen Patri-ziern und Plebejern waren gesetzlich ungültig.