2 Einleitung.
von 3 Fufs 7 Lin. Länge, 14,6 Lin. Breite und 4,9 Lin. Dicke; sie geben dieLänge von drei Fufscn, so wie auch die Abtheilung derselben in 36 Zolleund des letzten Zolles in 12 Linien, durch Striche an, welche zwei, aufeiner der breiten Seiten des Stabes, seiner ganzen Länge nach, in etwa0,4 Linien Entfernung voneinander, gezogene Linien senkrecht durchschnei-den. Diese Striche sind auf Silber gezogen, und zwar für die Zolle aufStiften dieses Metalls, welche man durch, ganz durch das Eisen gehende,Bohrlöcher getrieben hat, für die Linien auf einer eingelegten Platte; dieOberfläche des Silbers ist der Oberfläche des Eisens gleich geschliffen; dieStriche sind hinreichend scharf und fein eingeschnitten. — Hierdurch isteine der Forderungen des Gesetzes erfüllt; die ferner geforderte Bestim-mung der Secundenpendellänge für Berlin habe ich im Jahre 1835 ausge-führt und den Bericht darüber, in den Schriften der Akademie der Wissen-schaften für 1835, bekannt gemacht; die endlich geforderte Vei’gleichungder Copien mit dem Originale habe ich, gleichfalls im Jahre 1835, zumerstenmale, gemacht.
Aus diesen Anführungen geht hervor, dafs sämmtliche, die Einheitdes Preufsischen Längenmaafses betreffende Voi’schriften des Gesetzes gegen-wärtig erfüllt sind. Es ist indessen nicht unnöthig, zu untersuchen, inwie-fern diese Einheit dadurch unzweideutig bestimmt ist. Als sich von selbstverstehend kann angenommen werden, dafs die den Preufsischen Fufs be-stimmende Länge, die Entfernung der beiden äufsersten Theilstriehe desOriginals, er selbst also das Drittel dieser Länge und daher von der Voraus-setzung der Richtigkeit der Theilung in resp. 36 und 12 Theile unabhängigist. Eben so kann man ihn als unabhängig von der Voraussetzung des Paral-lelismus der beiden äufsersten Theilstriehe annehmen, indem man gleich-falls als sich von selbst verstehend ansehen kann, dafs seine dreifache Länge,in der Mitte zwischen beiden Linien, zwischen welchen die Theilstriehegezogen sind, gemessen werden soll. Uber die Wärme, in welcher der, dasOriginal enthaltende Stab von Eisen sich befinden soll, damit die Entfer-nung seiner beiden äufsersten Theilstriehe drei Preufsische Fufs sei, ist indem Gesetze zwar nichts bestimmt; allein man kann annehmen, dafs sie derWärme gleich sein soll, in welcher die materiellen Exemplare des PariserMaafses sich befinden müssen, damit sie dieses Maafs ergeben. Diese Wärmeist bekanntlich die Wärme von 13° der achtzigtheiligen, oder 16°25 der