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Darstellung der Untersuchungen und Maassregeln, welche in den Jahren 1835 bis 1838, durch die Einheit des Preussischen Längenmaasses veranlasst worden sind / von F. W. Bessel
Entstehung
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Einleitung.

Die vom 16 len Mai 1816 datirte Maafs- und Gewichtsordnung für die Preu-fsischen Staaten beabsichtigt, die Unsicherheit zu entfernen, welche, bis da-hin, über die Einheiten der Maafse und Gewichte stattfand. In Beziehungauf das Längenmaafs bestimmt dieses Gesetz, dafs der Preußische Fufsseine Einheit sein soll; dafs ein Probemaafs desselben, unter Aufsicht einerCommission von Sachverständigen, nach einer, dem Gesetze beiliegendenAnweisung, verfertigt, hei dem Ministerium der Finanzen und des Handelsaufbewahrt und das einzig autorisirte Original für sämmtliche PreufsischenStaaten sein soll.

Dasselbe Gesetz fordert ferner, dafs drei Copien des Originals, untergleicher Aufsicht genommen und resp. bei der Königlichen Ober-Baudepu-tation, hei der mathematischen Classe der Königlichen Akademie der Wissen-schaften und hei dem Königlichen Kammergerichte niedergelegt werden.Diese Copien sollen, so oft es nöthig gefunden wird, wenigstens aber allezehn Jahre, mit dem Originale verglichen und nöthigenfalls berichtigt, diedie darüber aufgenommenen Protocolle auch durch den Druck bekannt ge-macht werden. Die schon erwähnte das Gesetz begleitende Anweisung be-stimmt, dafs der Preufsische Fufs 139,13 Linien des Pariser Fufses enthalten,auch dafs sein Yerhältnifs zur Secundenpendellänge von Berlin beobachtetund bekannt gemacht werden soll, damit er auf einem Urmaafse beruhe,welches zu allen Zeiten, bei entstehenden Zweifeln, wiedererlangt wer-den könne.

Dieser Verordnung gemäfs sind das Original des Preufsischen Längen-maafses und seine diei Copien verfertigt und vorschriftsmäfsig niedergelegtworden. Alle Tier Exemplare sind, äufserlich fast gleiche, Stäbe von Eisen,

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