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Darstellung der Untersuchungen und Maassregeln, welche in den Jahren 1835 bis 1838, durch die Einheit des Preussischen Längenmaasses veranlasst worden sind / von F. W. Bessel
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Abschnitt 6. §. 21.

= 3 Fufs 0^00063 + 0^00062 = 3 Fufs 0^00001

und in der Wärme yon t Graden des hunderttheiligen Thermometers (§.T1.):

t

3 Fufs 0^00001 {t16°25) 0^004375.

Nach dieser Formel ist die vierte Tafel berechnet.

Die scheinbare Länge der verglichenen Copie wird ihrer wahrenLänge gleich angenommen. Es würde jedenfalls nicht ausführbar sein,dieselbe mühsame Untersuchung, welche im 8 ,n §. zur Kenntnifs der Be-schaffenheit der Endflächen des Originals geführt' hat, für jede Copie durch-zuführen; damit aber aus ihrer Unterlassung nicht Unsicherheit entstehe,war es nöthig, Mittel zu ergreifen, welche verbürgen, dafs die Endflächenderselben senkrecht auf ihrer Axe stehende Ebenen sind. Dergleichen Mit-tel hat Herr Baumann, wie ich schon im 17 te ° gesagt habe, wirklich er-griffen, und ich habe darüber nur noch hinzuzusetzen, dafs sie den beab-sichtigten Erfolg mit mehr als erforderlicher Sicherheit hervorbringen.

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