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Des dritten Theils sechs undzwantzigstes Lapitcl.
Heer durch Mangel und Gebrechen eherzu Grunde gehet, als durchs Schwerd.Unter desZeindes Vorrath wird nun auchdas grosse und kleine Vieh mit begriffen,welchen man mit hin undwiederftreiffen,zumahl wenn man in des Feindes Landenist, grossen Abbruch thun kan. Hingegenkan auch derjenige,so bekrieget wird,wanner vermercket, daß ein Feind ankommenwill, das Vieh im Lande selbst zusammentreiben und anverwahrteOerter bringen,witFütterung versehen lassen,und also denFeind diesen Vorrath entziehen. Trügees sich aber zu, daß man auf eine auf dieWeide ausgetriebene Heerde Viehes ei-nes verwahrten und besetzten Ortes einenAnschlag hatte,so kan man einen Theil desausgeschickten Krieges - Volcks den Ortanfallen, oder nur von aussen besetzen,denandern Theil aber auf die ausgetriebeneHeerde gehen lassen, damit also die Besa-tzung die Wegtreibung des Viehes nichtvernehmen könne. Wie man sonst auchden Pferden bey kourasirungwder anfderWeyde pflege nachzustehen, ist mehr all-zuwohl bekandt, so gar daß man auch rtzli-che tausend Mann bißweilen zur Bede-ckung derselben muß commandiren lassenzumahl, wenn der Feind in der Nahe ste-het.
§. i2. An Gelde kan man einen Feindschwachen,wenn man ihn mitLontributio-neu und Brandschatzungen, oder sonstandern Mitteln auslauget, und hernach,wenn man ihn durch Plündern tdarvonbringet. Allerhand Lebens-Mittel wer-den entweder durchs Feuer,oder mitWas-ser, oder auf andere Art ruinirt: DurchFeuer, wenn sie entweder in denen Scheu-nen oder aufdemFelde verbrandt werden;durch Überschwemmung derer Wasser,wenn man die Dämme durchstichet,Schleussen auffziehet; oder einen Flußverstopftet, und wo anders hinleitet, da-mit man seine Intention hierunter errei-chen möge. So kan man auch den Früch-ten in Scheunen oder auf denen Frucht-Böden Schaden thun, wann deren Dä-cher durchlöchert werden, damit das Re-gen-Wasser häuffig einlauffen, und mitder Zeit dieFrüchte faulend machen möge.Man kan auch den Feind durch Durftzwingen, und zu dem Ende das Wasserund die Brunnen verstopften, durch Un-tergraben abführen, und sonsten durchGraben und Wasser-Röhren anders wo-hinleiten.
§. ! 4 . Daß einem Feinde auchmahls sein Gewehr, MachinettuwJ ~ *schütz kan ruinirt, vergraben, verbranund abgenommen werden,dessen hat m»so wohl alte, als neue Exempel EEwisser Jtaliänischer Bauer, welcher vo
Antonio Columna, so in Verona *
son gelegen,und von denen FrantzosenVenetianern belagert worden, unttEtet gewesen, und allerhand Garten-^,wächst, nebst Proviant in das ftiÄLager zu verkauffen getragen, hak D %stellet, als wann er eine besondere Kv >Lust hätte das Geschütz und die AftiJjL,allezeit zu besehen; Als nun einmExWache keine Achtung aufihn gegeben/^er einen hierzu prxparirteit StrickerLunte an die Munition heimlichbracht, wodurch dann maller Eyj ^solcheFeuers Brunst entstanden, daß^%darüber alle Munition und zum ©»Vund sonsten zum Beschressen zugerEFeuerwerck-Sachen, die mit.grosser^^,he und Unkosten zusammen gebraEM,den,zu Grunde gangen. Ohne dem ^ g-den welchen das Geschütz erfunden, ycke zu zusprengen oder sonst rUntüaM.^machen, kan man solche entweder^Ausfälleu vernageln, oder unter desdes Pulver etwas Borax und Qveckll^,vermischen. Bomben und Hand -naten auch andereSpreng undFeuet^/geln sind auch wohl zugebrauchem pFeindes Geschütze auf seinen Baten 6ruinircit und zu verbrennen.
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§. 15. Es wird niemandnen, daß ein wichtiges und nothmi^gesUnttrnehmensty, einen Feindnem Lager heraus zu bringen. ^ihn aber herausbringen, entweder ^man sich des Lagers bemächtige^wenn man solches anzündet,wenn man es mit Wasser überstb^^ tyEinen Feind aus stinemLampeme^xie^cken hat man mancherley Mittelges-Lifte. Einige hab^n etzlicheden Orte u. Gebäude mit Fleiß ans ßycklassen,und damit zu Wege bracht e 0 \&?Feind indem er vermeynet, es f
die seinigen gethan, sichMeynung eine guteBeute dabeylen,sich aus dem Lager begeben, w?von den verdeckten Feinde an '
Raubes gute Stöße bekommen-
snasfatt®“ *