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Des drittenTheils neun u nd zwantzigstesLapitel. _
dergleichen Zaghafftigkeit hörenftltt,v^
ger aufgeschlagen, conüderiren, ob manauch den Rücken sicher und frey habe, manmuß sehen, ob man sich auf feine unterge-bene Armee wohl verlassen könne, manmuß sich erkundigen, in was vor Bereit-schafft der Feinde siehe, ob er schlaffe, aufsfonragimi ausgangen, sicher und nlcht al-lerdings wohl postirt sey,ob seinLager übelverfchantzet, oder aber ob er einen Entsatzerwarte, ob etwan des Feindes Feld-Herroder vornehmen Officier abwesend, odermit Leibes Schwachheit beladen.
§. z. Wenn sich ein Treffen ereigensoll, so darf sich keiner ohne o. 6re aus sei-nen Porto begeben, es sey dann, daß dieNoth oder ein Casus, so nid)t vorher zuse-hen, ihn dazu obügimi thäte Es müssensich die Herrn Cemmendanren der Regtmenter zu Fuß in Der Action zu Pferde einfinden, damit sie bey ihren Regiments Ba-taillonen, u?£> es dre Nothwendigkeit erfor-dert, desio geschwinder seyn können. Essind auch alsdenn die Herrn Obristen undCommendairten zu Pferde und zu Fußnicht an eine Bataillon oder Bsqnadron inder Occarton gebunden, sondern sie dürfensich nach der Sachen Befthaffenheitvonder einen zu der andern begeben, indemeinieder Odrisier oder Commendant nichtvor eine Bataillon oder Esquadron, sondernvor das gantze Regiment zu commandirenund zu verantworten hat. Alles GeschreyderGemeinen und das überflüßige raisoni-ren der subalternen Officiers isi gänßlicheinzusiellen, und muß solches ein iederCotnmendant bey dem Regiment allesErnstes inllibiren, zumahlen durch der-gleichen offters große Confusion entstan-den, und verhindert worden, daß die Lom-mando der Ober - Officier Nicht habenkönnen, vernommen werden.
§. 4. Die Esquadronen müssen so langeals möglich in ihrer Ordnung verbleiben,u. sich, falls eine feindliche vor ihm weiche,nicht durch ein mehr schädlich als nützli-chesNachhauen, zu trennen; Die Bagageund «»nöthige Hand undPack-Pferde,dieman zuweilen Sicherheitshalber zu sich zunehmen pflegt, müssen gäntzlich zurückbleiben. Weil auch öfters geschiehet, daßdurch eines oder andern kleinmüthigenschlechten Menschens führenden Discoursdem Gemeinen der Muth genomen wird,und mittelst eines solchen Übeln Exempelsgar leicht elneFurcht und Schrecken einge-führt werden kan,so wird gar öfters einenieden Ober-Officier, der von einen ieden
günstiget, dem andernohnewettern^ ^ceß denDegen in Leib zu flössen. Escsich auch feiner beyLeib-undLebens -iL'fe unterstehen, von seinen Estandart eFähnlem zu gehen,um entweder derDkzu folgen, oder die Todten auszuzieha!
^.5. Es müßen gemeiniglich beykln^Treffen die Offecierer zu Fuß beyM^von ihren Pferden absitzen,sie wegMlassen, und sich an dem verordneten O ^in volienGewehr vor ihrenSoldaten,ocauch in fordersten Gliede stellen,so lre^nen ihre Ehre und guter Leumuth istSoldaten aber müssen mit dem Feuersben so wohl, als was ihnen weiter von ^nen Officierern zu tapfern Wiederst^,anbefohlen wird,unter Leib - undStraft gehorsamen ; Es darf kE MScharmützeln nachlauffen,und sick^Wohne Befehl unternehmen, wo man ^grossen Vortheü daran zu hoffengleichen muß auch niemand den Miro j,genmachtig angreiffen,und aufihn auv! „len. Es darfniemand einen geheimen> ^schlag gegen den Feind,auch nicht ein >seinen eigenen Cameraden,offenbareswenn im Treffen befohlen wird, stM,schweigen, damitderOfficiererBefe^xsto besser in acht genomen,». alles inOrdnung verrichtet werden möge,niemand darwieder handeln; EsE^sich auch dieTrompeter u. TromelD %alsdenn nach solchenBefeh! achten,nicht hören lassen, unter harterfungnach Erkentniß des Krieges§. 6. Es ist ein jeder Officierer «n® ^dat schuldig und pflichtig seineCaiE^vor dem Feinde zu seevndiren,die A s j! jdzu vertheidigen und seine Fahnemöglich zu beschützen,so lieb ihn seine sund Leben ist. Der sich in Treffenmig erweiset, und andere nichtigeschuldigungen sucht,oder auch gar ve^^tschlag zur Flucht macht, kan aufder^,,von den nächst Anstehen mit denhauen u. flössen angetrieben werden, .^wenn gleich ein solcher kolcron daruv, ^tobtet würde, darf sich doch nieman.^,den Thäter vergreifen, weil erechn Soldatens Merck und That0verrichtet hat. SindgantzeRegtm ^Esquadronen oder Compagnlen
Schlacht ihres Eydes und PstlE Mvergessen,daß sie ohneErweisungsten Valeurs frühzeitig ohne groll deß
„.vv* .. — v.uv».vvv» «und Erheblichkeit dem FbE E
Lubaicernen oder geringern vor demZeind j j Rücken zukehrten, und eine