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seyn, und allenthalben bey derW ^erung solche Anstalten machen, da-klickt ^rnach bey der Ausführung ankiim-^mangele, denn ein fester Ort kaneiner Armee seyn, und wenn eintjh'JW wegen feiner schlechten und ge-Anstalt solche nicht einbekommt,slcb^ ' etttc kieputsrioa gewaltig. Je mehr^ Ein General alle Sachen feinerangelegen seyn läst, ie mehr Ruhm
bi’i* Hat nun ein General re5olv!rt, ei-dc^kt zu belagern, so muß er Anfangs^'^ßkn viel Plätze in Furcht fetzen, undjy l. Sachen, bald diesen bald jenen Ort»viss^Lern, damit der Feind bey der UmE^ykit seines Vorhabens nicht wissenvü ^ Er seine meiste Force zur Defensi-
WÄ^ENden soll, und, seine Macht alsoigelet bleibe. Er ckuß diese Finte soWkl'^"nuiren, bis die BelagerungtzxMw lormirt ist, und ist auch nicht gar,tz^Zbthan, wenn er inzwischen auf denM a Einen andern Ort invettiret, und!i^?Mordert, welchen man doch nicht"wen hat zu belagern.
kLl: Man kan eine Belagerung auf8iir^.^yArt unternehmen,nemlich durchV . und Überrumpelung, durch^i^sten und Aushungern, und endlichEine Leremoniel-Belagerung mitEs mag nun solche geschehen,Weise das sie wolle, so mußi|Ü,7 l 9 e / so solche vorzunehmen resolvirt^enys^derstarcksteim Felde seyn, undEmeen auf den Beinen haben, diehieven Feind abzuhalten und zu ver-% ^ er nicht etwas vornehme.
k f""dereaber,die Belagerung damiten ' oder er muß doch auf allenl>ex Gerste seyn, und sich dergestalt fürm Lagerten Stadt verschantzem daß ervk§ M) wieder alle Anfalle und Gewaltschützen könne.
Man muß gute GorrespondenL^ai!l richt haben, wenn die Festung,^lagern will, am wenigsten mrtw emp^tsehen, und die meiste Guarnisonsttwissen Dessein ad interim, wo
r ^ßh!? Erleget worden ;ir. wenn die?tls 1, r lhrerGewerbe halber,meisten‘' 8fll PoS ei ’ et ' oder man kan auch das^ ^Gegentheil inAcht nehmen,wall
Trursche Solvar)
vor einer Belagerung. <99
die Stadt mit gar zu, viel ftemven undeinheimischen Leuten angefüllet, als zueiner Meß-Zeit, und doch wenig Ver-rath an Proviant hat, da man denn beydergleichen Begebenheiten nicht lang-sam seyn muß, die Stadt auf einmahlmit Volck zu umgeben, damit niemandweder aus, noch ein kommen könne-
§. 5 . Will man nun eine Festung or-dentlicher Weise belagern, muß ein Ge-neral mit einen grossen Corpo zu Pferde,nebst einigen vornehmen Generals-Per-sohnen, General - Quartier - Meistern,Ingenieurs und Voluntairs sich aufma-chen, des Nachts, wenn es weit ist,marschiren, und sich des Morgends beyanbrechenden Tage vor der Stadt pra>sentiren , den Gouverneur und Com-mendanten zur Übergabe lassen anreden,und in Verweigerung dessen die Thore,Aus-und Eingänge der Stadt, über ei-nen Canonenschuß weit lassen besetzen,und alles, was er im Felde siehet, dasihm an seinen Vorhaben einige Ver-hinderung bringen könnte, ruiniren undverbrennen. Inzwischen muß das Grosseiner Armee ihn auf das möglichste fol-gen , und er mit Zuziehung des Gene-ral - Quartier - Meisters das Campe-1 inent disponimi , die CumtM separi-ren, die Posten austheilen, die Fe-ftungs-Theile und Gelegenheit der gan--tzM Gegend selbst Mit den Ingenieurs mAugenschein nehmen, wo solche am be-sten anzugreiffen, und wie die Circum-valladones und andere Linien zuführen ,und in Summa alles erst in Gedanckenprojeüiren,.was er nachgehende execu-riren soll.
§. 6. Die gantze vorseyende Belage-rung muß entweder der General-Quartiermeister, oder ein ander Haupt
von Ingenieurs, st) die Attaque sichrem
soll» in einer ropograpirische Land-Char-te , und also alles nach dem verjüngtenMaß - Stäbe in einen Abriß bringen,was man durch kluges Überreden be-schlossen gehabt. Indem er Ingenie-urs abfertiget , die Defecte und Vor-theile der Fortisieadon und der Festun-gen zu untersuchen, so muß solches un-ter einen andern Pmexte geschehen inveränderten Kleidern, als etwa» er-, Eeeer mi