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Das achte Lapitel,
nehmen lassen, der hatte den Adel verroh-ren, der würde .damit zum Schelm ge-macht, wie dann das Wort Schelm vonSchildnehmen herkommen soll. Schildund Helm durfft niemand als der Adelführen, worzu Helm und Schild geboh-ren wer, den stunden alle Ehren offen.
§. 2. Der teutsche Adel ist iederzeit sehrtapfer geachtet worden, und hat man vondenTeutschendiealtenVerse: j
Ein blaches Feld, ein wohlgeputztesHeer,Des Helmen Glantz, Carthaunen und
Moufquetflt,
Ein Salve Schuß ein blutgefärbtesMeer,Ein Fahnen - Schwung, ein blanckesSchwerd,Trompeten,
Pulver, Rauch, Dampf, Bley und BlitzMacht den Teutschen Muth und Hitz
Es soll Kayser Carl der grosse, als er dieSachsen, welche sich zum össtern wiederihn empört, endlich gantz bezwungen, undhernach auch die Lombarder aus Welsch-land getrieben, seine Teutfthen also ange-redet und belohnt haben: Gehet hin,ihr meine Ritter und Knappen, ihr wer-det Helden genennet, der Könige Freunde,Richter über dieUbelthaten,lebet nun hin-führo in Ruhe, schaffet den Königen gutenRath strafet das Böse, schützet die grau-en und die WäysenFommtin der Fürsten;Rath, diese werden euch Sold, Kleider !und Nahrung schaffen, wer das euch ver- jweigert, der sott Schande haben, wer euch!beschimpfet, der soll ein Laster der verletz-jten Majestät begangen haben. Ihr aber!sehet zu, daß ihr diese Ehren-Würde nichtdurch Trunckenheit, durch Leichtfertigkeitoder ein ander Laster verlieret.
§. z. Die Schilder waren des AdelsUrsprung, und auch dessen Belohnung.Die dem Vaterland rühmliche Diensteleisteten, bekamen vor ihre treuenDienste ein Reichs - Lehn. Sie wurdenbald hier, bald da von dem Kayser mit ei-nem grossen Stück Land undFürstenthumbelehnet. Die Fürsten theilten hernachihre Fürstenthümer unter ihre untergebe-ne Ritter und Soldaten wieder zu Lehnaus; Der oberste war der forderste anLehn, und wurde daher Fürst, und seinFürstenthum ein Fahnen-Lehn genennetweil ein gantzer Fahnen-Ritter davon le-ben konte. Nach dem Unterschied derSchild,Helm oder Wappen in den Schil-dern wurden die Lehn in denen Lehn-Bü-chern aufgezeichnet, Schild und Helm zu
ieden Lehn gemahlet,damit man desto bestser wissen könne, wem dieses oder jenes !Lehn zuständig, und mit wie viel Man"ein ieder von diesen oder jenen Lehn dem jReich und den Kayser in Krieges-Zeiten, jund bey den Römer-Zügen die LehmDienste zu leisten verbunden.
§. 4. Die Schild und Helms-Kleino-dien wurden nach der Herolds-Kunst, WZeichen, Gemählde oder Stamm- Bildet j
der Wappen entweder von dem Amt und j
Dienst,das einer trugewder von einer tap-fern That, die er im Krieg wieder denFeind verrichtet, gebraucht. Die weltll-chen Churfürsten führen noch fleißig in ih-ren Schildern und Wappen das Kenn-Zeichen,wodurch ihre hohen Ertz-Aemtttangedeutet werden, andere Fürsten undHerrn thun es auch. Es hat auch nochheutzuTag ein iedesFurstenthum, eine ie»de Grassschafft und Herrschafft ihre un-terschiedlichen Schild Helm, Fahnen undWappens-Kleinodien, die ihnen nach sol-cher alten Herolds-Knnst zu getheilet, und |
darinnen die Wappen eines ieden Landes- 1
Fürstenthums oder Landes gemahlt wer-den. So viel Länder ein Fürst innen hat-te, mit so viel Wappen,Helm und Fahnenwurde er belehnt,und so vielHelme,Wap-pen undFahnen durffte er infeinemWap-pen-Schilde führen, mit so viel Zahnenmuste er auch vor Alters dem Reiche die-nen. -
§. 5. Bey den alten Turnieren, wennrnan die Helmen auftrug, pflegte man bei-der Helmen-Schau fleißig aufeines iedenvon Adel Stand» Würden, sUeinodien,Recht und Gerechtigkeiten Achtung zu ge-ben. Ein ieder muste sich verbindendemgenau nach zu komm, was ihn zu erkandtwurde. Wer mit seinem Heerschild demKäyser und dem Reich nach äusserstenKräfften nicht Hülf leisttte, oder gar wie-der den Käyser und das Reich seinen Heer-schild führte, der hatte dadurch sein Rechtdes Heer-Schildes verlohren, er wurd<nicht mehr unter dem Heer und in Reimgelitten. Auf! den Reichs-Versammluwgen muste man dahin sich bearbeiten, daßnicht allein kein Stand seinen Hcerschilde,das ist seine Macht und Regalien , die ervon dem Reich hat, wieder das Reich nichtgebrauchte, sondern daß er auch denselbenfür das Reich nicht verzagt und übel führ-te. Wer ihn seinen Schild nehmen lies,verlohr dadurch seinen Regalien, seinr^hen, sein Wappen und seinen Adel.