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Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
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777
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Von denen Heer-Schilden u nnd Schild^Lehnen.

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her haben stet) Ote tapfern Kneges-Helden

allezeit angelegen seyn lassen, chr SchildUnd Fahne biß aufs Leben zu vertheidigen.Von Marggraf Albrecht zu Branden-burg , welcher wegen seinen HeroischenThaten den Ruhm erlangt,daß er bey derNachweltder teutsche Achills $ genenntworden, erzehlt 8ylvm8, daß alskinstmahls der Feind mit 8oo. Reutern u.6200. Mann Fuß-Völckerin des Marg-grafen Land streiffen gieng, habe derMarggrafbey einem Fluß, dader Feindübersetzen muste, in das Gebüsche 720.Schützen versteckt, welche, wenn desFeindes Reuterey hinüber gangen wä-re, das Fuß-Volck aufhalten folten. DerMarggrafselbst hielte mit 600, Reuternin dem nächsten Wald. So bald derFeind herbey rückte, da stellte sich ihnder Marggraf auch in das Gesicht, beydePartheyen stunden gegen einander kaumüber 300. Schritt, nicht ohne Schre-cken. Da riß sich der Marggraf mitzwey Grafen von dem Bezeuge, undrennet mit der Lantze unter die Feinde;es kamen ihn auch drey tapfere Männerentgegen, der Marggraf durchstach dender ihm entgegen kam also bald, undrennt ihn zu Boden, seine beyden Ge-fehrthen aber wurden auch zu Bodengebracht; Da setzte der Marggraf al-lein mitten unter die Feinde, und kamnicht ohne grosse Streiche biß zu demBannier, da er bald mit hundertSchwerdtern umgeben worden, er a-ber umfaßt mit beyden Armen dasFähnlein und sprach: Ich werde an kei-nen Ort mein Leben mit grössern Ruhmlassen , als hierbey. Indem wurdeer von feinem Volck entsetzet, der Feindgetrennt, und der Marggraf wurde vonihnen bey dem Fähnlein gantz abgemat-tet, und fast halb todt gefunden.

§. 6. Man hat aus den alten Hi-storien angemercket, daß zu Zeiten Kay-str Henrichs des rv. der Gebrauch auf-gekommen, daß Fürsten, Herrn undEdelleute von ihren FürftenthümernUnd adelichen Lehnen benennet werden,und ist aus den alten Käyserlichen Be-Madigungs - und Freyheits - Briefen,Und andern dergleichen KäyserlichenUlp!om 3 tibu 8 und RescriptCtl zu ersehen,

vor Käyser Henrichs Zeiten dievertzogen und Grafen, welche als Zeu

Anhang he» remschrn Soldaten)

g n darinnen angefahrt worden , nurulso benennet Werden, tkuricus Du*,Eberhardus Comes , Ulricus Marchio&c.

das Land aber und die Herrschafft wur-de nicht erwehnt. So ist auch aus denAlterthum dazu thun, daß Fürsten,Grafen und Herrn mit Veränderungihrer Land und Herrschafften auch an-dere Wappen und Nahmen an sich ge-nommen. Herr Wiguleus Hund schrei-bet in Bayrischen Stammbuch: Es seyvermuthlich, daß die von Greiffenbergso nahe am See gebauet, bey Andrechs,.von den Grafen von Andrechs herkom-men, wie dann dasselbe Geschlecht derEnden noch mehr Güter habe, auch nachdesselbenGütern alsderZeit fast gebräuch-lich genennet worden. Es geschieht auch zmweilen, daß wer nur eineAnwartschafftan ein Fürstenthum oderHerrschasst hat,sich davon schreibe, wie ingleichen dieje«nigen thun. welche einen Anspruch an einLand zu haben vermeinen, die ihnen dochofft der Besitzer nicht geständig ist.

-.7. Die mit dem Schild-Lehn begab-ten Vaüiien musten dem Lehn - Herrn mitReiß und Folge gewärtig seyn daher mu-sten sie alle dem Fahnen folgen, weitstealle zum Fahnen-Lehn gehörten, und be-strmd also ein Fahn-Lehn zum wenigstenaus i2o. Rittern. In dem 1. Theil desHelden-Buchs findet man die alten Verse:

Wiltu so fahren mitter,

Wohlzwey und siebentzig Mann,

Jeder hat hundert Ritter,

Wiltu fienitentlahn.

Die Vaffi waren freye Edelleute, wel-che ihr Schild-Lehn unmittelbahr vonden Käysern gehabt, und immediare desReichs Dienst-Leute gewesen, als die vil-lici, von denen heutiges Tages die ksrriciiherkommen in den Reichs - Städten.

§. 8. Die Geistlichen, die Bischöffe undkkTlüren wurden per.baculum & annulum,die Grafen auch mit einen Ringe, die Für-sten mit einer Fahne invesl/ref, und diejurisdictio Civiüs oder die niedere Ge-richtsbarkeit wurde mit einem Stäbe, diehohen und Fürstlichen Gerichte aber miteinem Scepter übergeben. Alfo darfniemand kein Hertzoglich Hütlcin aufden Wappen führen, als ein gebohrnerFürst, Land - Marggraf und Hertzog.l Ddd dd Die