§. 85 .
WaS die §. 81. erwähnten unterirdischen Kanäle be-trifft, so können solche nur da angetroffen werden, woman ein hinreichendes Gefälle zur Abführung des Was-sers hat. Mündet der Kanal in einen Fluß oder Bachaus, welcher bei anhaltendem Regen, oder beim Schmel-zen des Schnees in denselben zurückstaut, so wird derZweck damit verfehlt. Die Abführung des Wassers auSder Straße kann dann zweckmäßig in den Mulden ge-schehen; aber man soll sein Augenmerk dahin richten, unduntersuchen, ob dem Flusse abwärts nicht ein besseresGefälle verschafft werden kann.
Tritt aber der Fall ein, daß ein unterirdischer Ka-nal angelegt werden kann, so soll dieser so dauerhaft alsmöglich hergestellt werden. Man verwende dazu die bes-ten Steine in hydraulischen Mörtel gelegt, und mit ei-nem starken Gewölbe versehen, welches überpflastert wird.In gewissen Entfernungen müssen Oeffnungen angebrachtwerden, um den Kanal von Zeit zu Zeit reinigen zukönnen.
§. 86 .
Die H. 82- entwickelte Schwierigkeit, die Abführungdes Wassers von den Dachrinnen, Brunnenabfallen u. s. w.betreffend, können auf folgende Art vermindert werden:
Das Traufwaffer fließt nur wenn es regnet, undwird an den Häusern in Stellrinnen auf das Trottoirgeleitet. Von hier kann es in sanft ausgepflasterten Rin-nen oder in etwas ausgehöhlten Ninnensteinen in die Haupt-mulde geführt werden. In beiden Fällen wird die Ab-leitung auf dem Fußwege nicht hinderlich. Eine solcheAbleitung mag schöner und besser seyn, als wenn sie inmit Holz bedeckten Rinnen geführt wird. Wenn sich derDeckel derselben, welcher aus einem Brett besteht, ver-