Band 
[Fünfter und sechster Band.]
Seite
139
JPEG-Download
 

139

liegen, die sie aufbeben sollten. Das sind zufällige Dinge,auf die sich ein wahres Genie nichts zu Gute thut, unddie selbst als Anekdote st» der Geschichte der Kunst von keinemBelang sind. Die Gemüthsbewegung des Künstlers hinge-gen, von der Sie sprachen, wäre schon bedeutender. Aberdürfen Sie denn, mein Herr! ein Fideikommiß veräußern?"

„Die Verbindlichkeit seiner Erhaltung," erklärte er miretwas weitschweifig, „hört, den Gesetzen gemäß, bei demletzten Nachkommen des Erblassers auf. Nun kann ich zwardie Familie noch nicht für erloschen ausgeben, da mir eineTochter geblieben ist, die den besten Willen hatte, sie fortzu-setzen, wäre ihrem Freier nur mit einer bloß gemalten Aus-stattung gedient. Indem ich aber vvn dem wenigen Meinen,außer diesem Kunstwerke, durchaus nichts entübrigen kann,so tritt die Rechtsfrage ein, ob ein Vater in meinem Falleseine einzige Tochter der Gefahr, ihren Bräutigam zu ver-lieren, aussetzen, oder ihrem nicht unbilligen Verlangen nach-geben soll, das Bild der Liebe der Wirklichkeit aufzuopfern?Ich habe den Zweifelsknoten als Rechtsgelehrter erst auf allenSeiten betrachtet und ihn endlich alsein zärtlicher Vater gelost."

„Denn kann auch, sage ich, das herrliche Gemälde nachseinem Verkauf nicht auf die künftigen Leibeserben meinerTochter übergehen, so müßten sie doch, sage ich, vor den Kopfgeschlagen seyn, wenn sie mich deßhalb in Anspruch nehmenwollten, da ich doch ehrlicher Weise ihnen zu ihrem Daseynnicht anders verhelfen kann."