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4 (1839) Vierter Band. Gab-Hyp / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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deren Vollendung dann nach Befinden noch vorzubeugen ist. Zur Prüfung jder, auf dem Grundstücke überhaupt haftenden, dinglichen Lasten ist die !Einsicht in das Hypothekenbuch unerläßlich. Um Streitigkeiten zu vermei-den, ist es, wie beim Ankauf jedes einzelnen Hauses, so auch bei Erwer-bung eines ganzen Landgutes, rathsam, die Pertinenzien (s. d.), welche indem Verkaufe begriffen sind, in dem Conkracte verzeichnen zu laffen. Außerden Thüren, Fenstern, Stubenöfen, ParquetS, Tapeten, eingemauertenSpiegeln, Verschlagen, Wandschränken und andern, in und an den Wän-den befestigten, Gegenständen, über welche eigentlich kein Zweifel stattfin-den kann, kommen hier in Betracht: Doppelfenster, Jalousieläden, Dop-pelthüren, Repvsitorien, Regale und Lager in den Kellern, Brat- undKochöfen, Pfannen, Kessel und Blasen zum Gebrauch in den Küchen undWaschhäusern, Klingelzüge u. s. w. Bewegliche Gegenstände, welche aufkeine Weise mit dem Gebäude selbst verbunden (nicht wand-, band-, niet-vder nagelfest sind) gehören nicht zu den Pertinenzien und sind daher (alsInventarium) besonders zu erwerben. Da Unterhaltungs- und Reparatur-kosten schon bei dem neuesten und solidesten Gebäude nie ganz zu vermei-den sind, so können sich dieselben bei ältern, wenn auch im Ganzen nochtüchtigen, Gebäuden sehr hoch belaufen. In solcher Hinsicht ist bei demWohnhause besonders der Zustand der Dachungen, Fenster und Fußbödenin Betracht zu ziehen. Nothwendige Hauptreparaturen sind, wie bei allenlandwirthschaftlichen Gebäuden, auch beim Wohnhause, beim Ankauf gleichals Erhöhung des Kaufpreises in Anschlag zu bringen. Findet sich, z. B.in der Nahe großer volkreicher Städte Gelegenheit, auf das ganze Jahr Ioder nur für den Sommer einzelne Theile des Wohnhauses an städtischeFamilien oder einzelne Personen zu vermiethen, so genügt es bei Ueberschlagdes Miethertrags nicht, einen mehrjährigen Durchschnitt der jährlichen Mie-then anzunehmen, sondern es sind angemessene Procente für mögliche Mieth-verluste davon abzuziehen, indem es selbst bei der größten Vorsicht in einerReihe von Jahren oft nicht zu vermeiden ist, eine Wohnung entweder ein-mal unrer dem Werthe zu vermiethen oder auf eine Zeitlang unvermiethetstehen zu lassen.' In baulicher Hinsicht prüfe man, wie bei allen an-dern landwirthschaftlichen Gebäuden, vornehmlich beim Wohnhause, vorAllem die Festigkeit und Dauerhaftigkeit desselben in seinen Hauptthrilcn,den Mauern, den Balken und dem Dach. Die Mauern müssen bei den !massiven Gebäuden in den untern Geschossen (wo möglich von oben nachunten in jedem Stockwerke um H §.) an Stärke zunehmen; vorzüglichgilt dies von den Umfassungsmauern und der etwa das Gebäude theilen- !den, das Dach wesentlich unterstützenden Mittelmauer; Giebel- und Schei- >

. dewände, welche weniger zu tragen haben, dürfen dagegen schwächer sein. i

Auf hinreichende Mauerstärke ist besonders dann Rücksicht zu nehmen, wenw' :das Gebäude etwa um eine Etage erhöht werden soll. Sehr schmale Pfeiler !(Schäfte) zwischen den Fenstern sind besonders in den untern Geschossen nachthei- !

lig, indem sie sich namentlich im Erdgeschoß nach und nach zusammendrücken, i

besonders wenn das Material von der Feuchtigkeit angegriffen wird, und i

dadurch die schwierigsten, gefährlichsten und kostspieligsten Reparaturen- i

thig machen. Am wichtigsten ist eine hinreichende Stärke der Eckpfeiler, I

und diese vornehmlich dann zu berücksichtigen, wenn das Niederreißen eines <

unmittelbar anstoßenden Gebäudes früher oder später zu befürchten .ist. Bei >

Gebäuden aus Fachwerk (Bleichwänden) fallen die angegebenen Rücksichten l