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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Mistdüngung sehr bedeutend. Die Wirksamkeit des Guanohat sich so bewährt, daß >849 ungeachtet der geringen Getreide-preise in Sachsen für mehr als >20099 Thlr. gekauft wordenist und selbst kleine Landwirthe das Vortheilhafte seiner An-wendung einzusehen anfangen.

2) Das badische Forstgesetz schreibt §. 41 vor, daß derLaubholzhochwald mit 4», der Nadelwald mit 39, im Nieder-walde das harte Holz mit 15, das weiche mit >2 Jahren be-recht werden darf. Es ist das jedoch für den Hochwald einezu frühe Zeitbestimmung.

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Das Recht Steine, Kies, Mergel, Lehm, Sand auffremden Forsten zur eigenen Benutzung nehmen zudürfen,

kann niemals daran hindern, den Wald angemessen zu be-wirthschaften, wenngleich wegen der mannichfachen Beschä-digungen und Unordnungen, welche bei der Ausübung desRechts vorkommen, dasselbe für den Waldbesitzer sehr un-angenehm werden kann. Diesem ist indessen durch einfachepolizeiliche Vorschriften möglichst zu begegnen, dann aberdürfte in den meisten Fällen die Ablösung nicht rathsamsein, weil selten ein geeigneter Ersatz dafür gegeben werdenkann und die meisten dieser Producte für manche Gegendeneine große national-monomische -Bedeutsamkeit haben, wiez. B. die Sandsteinbrüche in der s. g. sächsischen Schweiz,welche direct und indirect wol mehre tausend Menschenbeschäftigen.