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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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sogar nur 0,15, und doch verfaulen noch viele Klafter in derTuchler Haide, und in der Grafschaft Glaz kann man wegenMangel an Absatz die Stöcke nicht roden. (Vergl. §. 15Note I.)

§. 95 .

Die Staatsforsten in Bezug auf die Befriedigung derBedürfnisse.

Dasjenige Land ist am vollständigsten gesichert, alleWaldproducte in einer hinreichenden Menge und Güte zuerhalten, welches so viele Staats- Her körperschaftlicheForsten hat, daß diese das Bedürfniß zu decken im Standesind. Allerdings tritt die Wichtigkeit der Staatsforsten, jenach der Größe der Privatforsten, sehr verschieden hervor.Kleine Wälder, bis zu einigen 100 Mrg. Größe, gewähren ansich die geringste Sicherheit für ihre Fortdauer und für eineangemessene Bewirthschaftung, während so große Waldflächenals z. B. in der österreichischen Monarchie im Besitz von Pri-vaten sind und durch Familienstatuten in demselben erhaltenwerden, für die Substanz des Waldes gleiche Sicherheit ge-währen als Staatsforsten, wenn auch nicht in Bezug aufdie Nachhaltswirthschaft, weil der größere oder geringereAngriff des Waldes zu sehr von der jedesmaligen Ansicht unddem größeren oder geringeren Bedürfnisse des Besitzers ab-hängt, welches also Schwankungen in die Holzabgabe bringenkann, die für Handel und Industrie sehr nachteilig werdenkönnen, selbst vorübergehend Holzmangel zu veranlassen imStande sind.

So wenig es zweckmäßig erscheint, das Waldgewerbeganz allein in die Hände von Privaten zu legen, wie weiter

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