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erkennt, um sich zu bemühen Einzelnen nützlich zu sein, wennnicht dabei ein directer Gewinn ist, oder wenn er seineDienstpflicht nicht geradezu vernachlässigt^).
3. Daher macht es der Forstbcsitz in den Händen desStaates fast unmöglich, oder es wird dadurch wenigstenssehr erschwert, die Erzeugnisse des Waldbodens unter allenUmständen vollaus so zu gewinnen und zu benutzen, wiees den bestgeordnetsten volkswirthschaftlichcn Verhältnissendurchaus entspricht, und den Waldbau mit dem Landbau,den Wald mit den Menschen in die Verbindung zu bringen,welche allein zur höchsten Benutzung führen. Besondersschwierig ist für den Staatswaldbcsitz das Abtrennen solcherGrundstücke, welche sich ganz oder zeitweise zu andern Cul-turzwecken eignen, und eben darin liegt in der Jetztzeit einso wichtiges Moment für die höchste Bodenproduction ^).
4. In Bezug auf den Naturalertrag hat die Staats-forstverwaltung den großen Nachtheil, daß nothwendig dieWirthschaft nach gewissen allgemeinen Grundsätzen geführtwerden muß, weil man sich aller Controlc begeben würde,wenn ein jeder Beamter nach seiner Ansicht wirthschaftendürfte. Es kann zwar nie gut sein, den wirthschaftendenForstmann in ganz enge Banden der Jnstructionen ein-zwängen zu wollen, wie auch weiter unten bei der Staats-forstverwaltung wird gezeigt werden, allein selbst die noth-wendigste Beschränkung reicht oft schon hin, darauf hin-zuwirken, daß die Waldwirthschaft nicht ganz den örtlichenVerhältnissen und Bedürfnissen angepaßt werden kann, alsodadurch der höchste Ertrag nicht erreichbar wird. Oft aber,und das ist allerdings noch schlimmer, hemmen den Staats-beamten dienstliche Regeln, die Waldpflege bis in das kleinste