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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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für das Gesammte größerer Provinzen 50 c/ gemischte HolzmasseL 28 Pfund pr. Cubikf., auf den Kopf, oder für die Familiezu 5 Köpfen 250 c/. Davon sollen die Dorfgemeinden etwa

— 250c/ die Stadtgemeinden aber 500 — 350, zuweilen300«/ für die Familie bedürfen. — Für einzelne Städte aufden Kopf: London (nach Dau) 23 Cntr. Steinkohlen — 125gemischter Holzmasse, einschließlich aller Nebennutzungen. —Berlin (nach Dau) 60—66Buchenholz*). — Kopenhagen(nach Dau) 72—73c/ Buchenholz. — Wien 60—66 c/ größ-tentheils Nadelholz.— Frankfurt a. M. 52 c/ gemischten Holzes.Darmstadt etwa 60 c/ desgl. — Cassel 77 c' gemischte Holz-masse. —

Für Böhmen nach Schnabel Statistik 1836 30 c/ ge-mischte Holzmasse pr. Kopf.

Für Oberösterreich nach Haas Waldstand rc. 1836 230c/für die Familie.

In der technischen Jnstruction für die Servitutsauseinan-dersehung im Regierungsbezirke Frankfurt a. O. (Franks, a. O.1832) wird, Kiefern Klobenholz als Norm genommen, jährlichgerechnet:

1. Für Stubenfeuerung:

1 Klafter für 300 c/ Raum, bei schlechten Feuerungs-anstalten.

I Klftr. für 600 c/ Raum, bei guten.

2. Kochholz:

^/z Klftr. L Person in größern Wirthschaften.

- - kleinern

3. Backholz:

Klftr. für die Person.

3. Waschholz:

Im Fall zur Wäsche eine besondere Heizung erforderlichist, V»—'/> Klftr. für die Person.

*) Die verschiedenen Holzsvrten sind sämmtlich auf Buchenholzwerthreducirt. —