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gelnde Freude an der Natur, dieser große sittliche Hebel, dazubei, daß jetzt so viele Deutsche ihr schönes Vaterland ver-lassen! —
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Folgerungen daraus.
In Betracht der vielen und wichtigen Einflüsse, welchedie Wälder in den in diesem Cap. angedeuteten Beziehun-gen auf das Wohlbefinden und den Wohlstand der Menschenhaben, ist die Forstwohlfahrtspolizei gewiß verpflichtet, ihreAufmerksamkeit darauf zu verwenden. Man glaube nicht,daß eine solche Vorsorge überflüssig sei, wenn ein Landnoch einen entsprechenden Waldvorrath hat, eben dann er-scheint sie am nothwendigsten, denn bei einer sorglosen Be-handlung kann in wenig Jahren ein Zustand herbeigeführtwerden, wie ihn ein halbes Jahrhundert nicht wieder gutmachen kann, wovon Frankreich ein warnendes Beispielgegeben hat. Die Staatsregierung hat demnach alle Forstendes Staates im Auge zu behalten, sich über das Verhältnißder Forsten zum übrigen Grund und Boden, um die Zweckeder Wälder vollständig erreichen zu können, eine Ansicht zubilden und dahin zu streben, daß überall demgemäß verfahrenwerde. Man hat
1. Diejenigen Wälder zu erhalten und für ihre voll-kommene Cultur zu sorgen, welche die Gebirge einnehmen,besonders die Kämme derselben.
2. Auch in dem nicht gebirgigen Theile des Landesvon Zeit zu Zeit für eine Unterbrechung durch Wald zusorgen, und da wo kleinere Erhöhungen oder Bergrückeneine Wetterscheide andeuten, den Waldstand zu erhalten oderherzustellen.