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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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364
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findet man, daß auf die Dauer diese gut gebildeten Männerdie schlechtesten Forstschützen sind oder es im Laufe der Zeitwerden. Dagegen ist es eine ganz unrichtige Idee, wenn manglaubt, daß bei einer s. g. Trennung der Verwaltung von demSchutzdienste der Verwaltungsbeamte sich gar nicht um denSchutz zu kümmern brauche, es ist und bleibt das immer eineseiner wichtigsten Pflichten, aber in einem höhern Sinne, alsdie Nächte auf Holzdiebe zu achten u. dgl. Ebenso falsch istes, wenn man die Ansicht aufstellt, daß die Ausübung desForstschutzes eines gebildeten Mannes überhaupt unwürdig sei.Das ist es durchaus nicht, sowie es niemals ein Privatmannunwürdig finden wird, wenn und daß er sein Eigenthum be-schütze, nur das Ausschließliche der Beschäftigung ist es,was als das Unpassende gefunden werden muß. Es ist dahervon einem jeden Forstbeamten, selbst von den Jnspectionsbe-amten zu verlangen, daß der Forstschutz mit einer besondernAufmerksamkeit beachtet wird, und es ist auch nicht zu ver-werfen, wenn der junge wissenschaftlich ausgebildete Forstcan-didat einige Zeit, vielleicht > oder 2 Jahre sich ausschließlichmit diesem niedern Dienst beschäftigt, weil das eine gute Schulefür das Leben ist, indem ein Jeder die Arbeiten und Dienst-leistungen um so besser als Vorgesetzter zu beurtheilen vermag,welche er selbst geleistet hat. Wiedemann, forstliche Blätterfür Würtemberg. IV. Hft. !830. S. V0. — Forstliche Briefevon Fritzsche. II. B. Freiberg. Betrifft besonders die sächs.Verhältnisse. — Sollten sich übrigens einzelne Individuen desSchutzdienstes so herausbilden, daß sie tüchtige Verwaltungs-beamte zu werden versprechen, so wird es immer gestattet sein,eine Ausnahme von der Regel zu machen und sie vorrückenzu lassen. Doch hat man große Ursache dabei vorsichtig zu sein.

3) In Preußen hat man z. B. einen Adler vor derMütze. Jeder Forstschutzbeamte, in wessen Diensten er auchstehen mag, welchem Glauben vor Gericht beigelegt ist, mußein Abzeichen haben, denn es dürfen die Frevler niemals imStande sich befinden, sich mit Nichtkennen des Beamten zu