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entschuldigen. Was man für ein Abzeichen anbringt, ist amEnde gleichgültig, nur muß es leicht sichtbar sein und worines besteht, öffentlich bekannt gemacht werden.
i) Wer das Leben kennt, wie es wirklich ist, wird damitgewiß einverstanden sein, daß an keinem Orte das ungeeigneteSparen so übel angebracht ist, als bei dem Forstschuhdienst.Der Schuhbeamte ist bei seinem täglichen Verkehr mit einergroßen Anzahl Menschen, welche zum größten Theil vom Waldeetwas wollen, immerfort der Versuchung ausgesetzt, Begünsti-gungen der verschiedensten Art eintreten zu lassen und dadurch,selbst wenn ein Nachtheil für den Wald nicht die Folge davonist, den ersten Schritt zur Untreue zu thun. Selbst wennsolche Begünstigungen zur Unredlichkeit und Pflichtverletzungübergehen, sind sie lange ohne Entdeckung zu treiben, weil diebegünstigten Personen ein lebhaftes Interesse dabei haben, dieSache nach Möglichkeit zu verheimlichen. Dabei aber ist esauch sehr wichtig, die Forstschuhbeamten in der öffentlichenMeinung so hoch zu stellen, daß sie auch nicht als unredlichverdächtigt werden können, denn nichts ist mehr geeignet, ihreganze dienstliche Wirksamkeit zu entkräften, als eben der Man-gel an Achtung und der Glaube, daß der Beamte Bestechungenzugänglich sei. Ueber die Art der Gehaltszahlungen und überdie Höhe derselben in der folgenden Abtheilung.
5) Gewiß ist es unzweckmäßig, die Schutzbezirke zu großzu bestimmen, wie es z. B. in Ost- und Westpreußen derFall ist, wo sie sich bis 9000 ja bis 15000 Morgen undmehr belaufen, denn ist da ein Schutz wirklich nöthig, so wirdein Mensch dafür so gut als gar nichts thun können, ist aberkeiner nöthig, dann ist ein Förster auch zu viel.
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Revierverwaltung.
Revier oder Forstrevier ist ein Forstbezirk von einergewissen Größe, in welchem eine für sich bestehende Bewirth-