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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Vierundzwanzigstes Capitel.

Abtretung von Forstgrund zur landwirth-schaftlichen Benutzung.

8 - 178 .

Vorübergehende Benutzung.

Ueber die zeitweise Benutzung von Forstgrund zurlandwirthschaftlichen Production ist es gewiß wichtig, festeGrundsätze aufzustellen, weil bei den erhöhten Ansprüchen,welche die gestiegene Bevölkerung überall an den Bodenmacht, die Staatsforstverwaltung genau wissen muß, wassie zum Wohle des Ganzen zuzugeben, was sie zu verwei-gern hat. Man hat rücksichtlich des Ertrages von dervorübergehenden Bebauung des Bodens mit landwirth-schaftlichen Culturgewächsen und rücksichtlich des Einflussesderselben auf den folgenden Holzwuchs sehr verschiedeneErfahrungen gemacht. Man hat sehr hohe landwirthschast-liche Erträge und guten Holzwuchs und umgekehrt gehabt,und hat bei mittelmäßigem Ertrage der erstem Art, einenraschem Holzwuchs wenige Jahre nach der Cultur gesehen,welcher aber sehr bald nachgelassen hat und wo kümmerndeBestände an die Stelle hoffnungsreicher Jungwüchse getre-ten sind ').

In staatsforstlicher Hinsicht kann man rücksichtlich dervorübergehenden Benutzung von Waldboden zu landwirth-schaftlichen Zwecken, mit Ausnahme der Hackwaldswirth-schast zwei Formen unterscheiden:

1. Es wird der Forstgrund miige Jahre mit Getreide