F. Krahne.
Die Kraline sind im allgemeinen Hebevorrichtungen, mit welchengrössere Lasten auf kleinere Hohen gehoben, hierauf in horizontalerDichtung bis zu einem noch innerhalb des Bereiches dieser MaschineHegenden Punkte bewegt und sodann daselbst wieder herabgelassenwerden können.
Die Krahne bestehen im wesentlichen aus einer Säule, der sog.Krahnsäule, um welche oder mit welcher der ganze Krahnbau im
Kreise gedreht werden kann, sowieaus einem vorstehenden, mit derKrahnsäule auf geeignete Weise inhorizontaler oder schräger Lage ver-bundenen Balken, dem Krahnaus-leger, an dessen Spitze eine festeRolle angebracht ist, über welchedas Lastseil (Kette) führt; die Spitzedes geneigten Auslegers ist mit derKrahnsäule durch Zugstangen ver-bunden. Zum Heben der Lasten istjeder Krahn mit einer an dem Krahn-bau befestigten Seil- oder Ketten-winde versehen, deren Hinrichtungim allgemeinen von denjenigen nicht abweicht, welche im Vor-stehenden besprochen worden sind.
In der Fig. 197 ist ein derartiges Kralnigerüst schematisch an-gegeben und es bedeutet darin A B die Krahnsäule, E C den Krahn-ausleger (Strebe), CD die Zugstange und W das Windewerk. DieDimcnsionirung des letztem geschieht nach den gleichen Grundbe-dingungen, welche bei den schon früher besprochenen Windevor-richtungen maassgebend waren. Die Dimensionen der einzelnen Thciledes Krahngeriistes ergeben sich aus jenen Kräften, welche dieselben
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