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Ueber Erziehung für Erzieher / von J.M. Sailer
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321
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ir) Unterscheide die Gemüthsarten derZöglinge; einige lassen sich durch die leiseste Be-schämung schon leiten; andere können nur durchSchande ins Geleis gedracht werden.

12) Wache, daß, wenn dein Zögling vorandern beschämt werden muß, die andern durchAuslachen, Äußerung der Schadenfreude denwohlthätigen Effect der Beschämung nicht ver-eiteln, oder gar einen schädlichen veranlassen,oder selber einen grösser« Fehler begehen, alsdessen Bestrafung in ihre» Augen vorgenommenwird.

iz) Verbinde in der Strafe mit dem, wasstrafen soll, etwas, das die Kräfte zum Bestendes Zöglings beschäftigen kann. Wenn du ihnvon der Erholung abschneidest und mit Zimmer-arrest belegest, so gieb ihm ein Pensum, eineSchularbeit dazu.

14) Unter den körperlichen Strafmit-teln für jüngere Zöglinge lasse man die Ru-the als das schicklichste, unschädlichste undeingreifendste im Besitze ihres Vorranges: derGebrauch der Völker hat sie geheiligct, und dieeinstimmige, beharrende Völkersitte mag wohlauch ein Kriterium der Wahrheit seyn, das un-sere Logik zu wenig kennt.

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* Rind