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Verlauf, Beendigung und Gesammtergebnisse.
die Rcgistrirung ohne Gebühr vorgenominen, sobald das Muster in der Ausstellungniedergelegt war.
Die Königlichen Konimiffare stellten den Hauptmann Jbbetson zur Wahrneh-mung dieses Geschäftes an. Seine Obliegenheit war, festzustellen, ob das ange-meldete Muster wirklich im Gebäude vorhanden war, und ob,die vorgelegte Muster-Beschreibung oder Abbildung mit dem Artikel selbst stimmte. Er gab dann eineBeglaubigung namens der Königl. Kommissare, daß diese Bedingungen erfüllt seien,auf welche Beglaubigung die provisorische Eintragung in dcni Muster-Amte inSommerset Hanse unentgeltlich bewirkt wurde.')
Die Zahl der nach Maßgabe der ParlamentSakten für Gründlings- und fürMusterschutz ausgefertigten Anmeldungsbcschcinigungen ist folgende:
Land.
Nach derMusteraktevon 18-70.
Nach derAkte für Er-findungs-schutz von187l
Land.
Nach derMusteraktevon 1850.
NaH derAkte für Er-findungi-Ichutz rw»IIZl.
Britisches Reich:
Brit. Reich (Forts.):
Klaffe I . .
l
Nebertrag . .
204
407
II. . . .
2
Klaffe XXVI. . . .
11
15
III. . . .
3
- XXVII. . . .
5
IV. . . .
3
- XXVI» . . .
2
8
V. . . .
18
55
- XXIX . .
3
13
VI. . .
6
l9
XXX . .
2
3
VII . . .
9
43
2
2
- VIII . . .
9
5l
IX. . . .
>3
29
Zus. Brit. Reich
224
453
X .
2«
85
XI. . . .
—
—
Zollverein.
3
2
- XII II. XV.
_
—
—
1
XIII . . .
i
2
XIV . . .
—
i
—
2
XVI . .
26
18
—
1
XVII . . .
3
10
Oesterreich.
—
7
- XVIII. . . .
—
—
3
XIX . . .
8
8
ToSkana.
_
1
XX . .
9
9
32
80
XXI . . .
3
—
Rußland.
—
1
- XXII. . . .
62
61
—
2
- XXIII . . .
9
2
—
4
- XXIV .
1
6
—
46
- XXV . . .
2
—
Verschiedene Staaten
—
86
LatuS . . .
201
407
Total . . .
259
691
Dieser neue Versuch eine gewisse Sicherstellung der Rechte des Erfinders undMusterkomponistcn mit den Wünschen und Ansprüchen des Publikums zu vermitteln,wird wenigstens bei den Fabrikmustern als vollkommen gelungen dargestellt und hatstch ebensowohl den ausstellenden Erfindern und Mustereigenthümern als den Zweckender Ausstellung entsprechend bewährt. Wenn bei den Erfindungen der Zweck nicht ganzerreicht wurde, so lag dies an der Mangelhaftigkeit der übrigen Patentgesetze desBritischen Reichs; die vorläufige Eintragung zeigte sich aber auch hierbei als einedem Grundsatz des geistigen Eigenthums wohl entsprechende, leicht ausführbare undder Freiheit des redlichen Verkehrs unschädliche Einrichtung.
') kieport upon tlie voorlcinA ok tlie „krotection ok invention act 1851," abge-druckt in dem kirst keport ok tlie Lowmissioners. 4,onä. 1852, p. 109.