Band 
Dritter und letzter Theil.
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§. 170. Ernennung »nd Befugnisse der Preisrichter.

kecneil ses lois sur los poivi>oAe8 et Frevels tl'inventio» psr 61>. l.oo8e)',Violine et k»oi8 1849. p. 105. Oollectinn ok tlie pnblic generck ststiites >>g88e(Iin 1852. I.on3on 1852. ;>. 17 et 596.

Itepoot kooi» tlie select coininittee on Oap^i-itzlit ok sesißns, tag. v. ini-»»tes ok evillence orü. Ille Iwnsc ok oon»»on8 to be piintell 6 3»E 1840..1. l'Nomuvn ^ letter on kosiveizkit ok sesi^ns. I.onil. 1840. Oesißns Xot ok 1842(5 et 6 Viel. Osp. 100); OesiAns ^4ot ok 1843 (6 et 7 Vict. 65). Das in-dustrielle Eigenthm» und die Nachbildung, von Stuve, Elberfeld 1843. S. 10.

*) 8t»teme»t ok tl,e vjieoation ok tlie I)es>gn8 ^dct 1850 anet ?eotcetion okI»vention8 ^dct 1851, siehe k'ir8t kepoit p. Xl.IV. et 108.

§. 170 .

Ernennung und Befugnisse der Preisrichter.

Der Zweck der Ausstellungen, ein sicheres Urtheil über den Standund die Leistungen der Gewerbe und der wichtigeren Gewerbstätten zu ge-winnen, läßt die Errichtung einsichtsvoller und zuverlässiger Preisgerichtefür die ausgestellten Erzeugnisse als eine der wichtigsten Maßregeln beiihrer Ausführung erscheinen.

Die in den allgemeinen Vorschriften Nr. 108 — 110 (oben Th. I.S. -19) ertheilten Zusagen verpflichteten die Königlichen Kommissare, diePreisgerichte aus Sachverständigen der verschiedenen, bei der Ausstellungsich betheiligenden Völker zusammenzusetzen.

Die Zahl der aus jedem Lande aufgetretenen Aussteller und dervon denselben angemeldete Raumbedarf schien das Verhältniß darzubieten,nach welchem die Zahl der Preisrichter jedes Volkes bestimmt werdenkonnte. Demgemäß wurde, da die Britischen Erzeugnisse die eine Hälftedes Ausstellungsgebäudes in Anspruch nahmen, bestimmt, daß die eineHälfte der Preisrichter Britisch sein solle.

Um nun das gehässige Ansehen zu vermeiden, welches die Zuthei-lung des Stimmverhältnisseß eines jeden Volkes bei der anderen Hälfteder Preisrichter durch die Britischen Kommissare gehabt haben würde,ersuchten dieselben im März 1851 die damals schon in London einge-troffenen Regierungskommiffare der fremden Völker zusammenzutreten,und eine ihnen gerecht erscheinende Vertheilung dieser Stimmenzahl vor-zulegen. Um ihnen hierbei zu Hülfe zu kommen, theilten die BritischenKommissare ihnen eine Liste der 30 Preisgerichte (welchen später noch4 Hülfsjuries hinzutraten) und der zu denselben vorgeschlagenen, von6 bis 14 ansteigenden Mitgliederzahlen unter dem Ersuchen mit, das Ver-hältniß, in welchem sie eine Betheiligung jedes fremden Landes bei deneinzelnen Preisgerichten wünschten, anzugeben. Ein solcher Vertheilungs-plan kam sodann unter der Leitung des Französischen und Vereinslän-dischen Regierungskommissars zu Stande. Hiervon benachrichtigt, ernanntedie Regierung eines jeden Landes, beziehungsweise deren Gesandtschaften