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Verlauf, Beendigung und Gesammtergebnissc.
sein mag. Wenn auf der anderen Seite ein Stück Leine» von entschiedener Vorzüg-lichkeit durch ein neues Verfahre», welches bis dahin unerreichte Vortheile dar-bietet, erzeugt ist, so würde es ganz im Sinne der in Rede stehenden Entscheidungsein, dafür die große Verdienstmedaille zu verleihen.
Ebenso wenn eine Zuckerprobe von außerordentlicher Feinheit ausgestellt wäre,so würde, wenn diese Feinheit lediglich das Ergebniß der Anwendung gewöhnlicherVcrfahrungSweisen mit mehr wie gewöhnlicher Aufmerksamkeit und Geschicklichkeitwäre, dafür die große Verdienstmedaille nicht zustehen; wenn dagegen bei ihrer Er-zeugung ein neues Agens oder ein neues Verfahren angewendet wäre, sowürde dies, wen» es wichtig genug ist, zu deren Anerkennung geeignet sein.
ES ist indessen nicht die Absicht, die Anerkennung der großen Medaille auf dieFälle der Erzeugung durch ein neues Verfahren zu beschränken; diese Regel würdenämlich nicht anzuwenden sein, wo es sich um Eczengniffe der schönen Kunst handelt.Bei der Beurtheilung von reinen Kunstwerken wird die große Medaille in den Fällenzu gewähren sein, wo das merkwürdigste und hervorragendste Genie ent-faltet ist. Und in Fällen wo ein Mnster bei einem Fabrikat angebracht ist, kannes wohl zutreffen, daß dieses Muster von hinlänglicher Nrsprünglichkeit und Bedeu-tung ist, um die Anerkennung einer großen Medaille, als eine Anerkennung des dargelegten Geschmacks zu rechtfertigen.
So kann beispielsweise eine Porzellan- oder Teppicharbeit, wenn ihr die großeMedaille auch nicht für die bloße Vorzüglichkeit in der Ausarbeitung zustünde, dieselbe doch durch das außerordentliche und eigenthümliche Verdienst des angebrachtenMusters verdienen. Und ebenso kann, wiewohl einem Möbelstück von vorzüglichemVerdienst wegen seiner guten Ausführung die große Medaille nicht zusteht, dieseeinem solchen zuerkannt werden, wenn das Muster eine zu dieser großen Auszeich-nung berechtigende sehr hohe Schönheit besitzt.
Die Kommissare müsse» indessen hierbei durch die Bemerkung engere Grenzenziehen, daß sie Schönheit des Musters nur dann als einen hinlänglichen Titel fürdie große Medaille ansehen, wenn sie bei einem Werke von einiger Bedeutungangebracht ist. Es kann sehr großes Verdienst bei der Schnitzarbeit an einen, Re-genschirm oder einer Pfeife gefunden werden; dennoch würde es bei der vcrhältniß-mäßigen Unbedeutenheit des Gegenstandes unpassend sei» ei» solches Verdienst miteiner großen Medaille zu belohnen.
Diese letztere Bemerkung veranlaßt die Kommissare, noch einige Winke über einenandern Punkt, bei welchen, Zweifel entstehen könnten, beizufügen, nämlich ob dieThatsache, daß der Aussteller bedeutende Kosten für den ausgestellten Gegenstand gehabt hat, zu einer großen Medaille Anlaß giebt, wie beispielsweise bei denAusstellern von werthvollen Rohstoffen, von Waareuprobe», welche blos wegen derEigenthümlichkeit der Proben merkwürdig sind, von sehr kostbaren Juwelen, odervon Produktensamlungen gewisser Landschaften. In diesen Fällen sind die Kom-missare entschieden der Ansicht, daß die bloße Thatsache eines bedeutenden Kosten-aufwandes keinen Rechtsgrund der große» Medaille abgeben kann, wiewohl dafürzu sorgen ist, daß eine so eifrige Mitwirkung zur Förderung der AnsstellniigSzweckeim Jurybericht der Klaffe in geeigneter Weise erwähnt wird.
In den vorstehenden Bemerkungen haben die Kommissare wiederholentlich vonder Belohnung von Entdeckungen und neuen Verfahre» gesprochen. Sie müssen sichdeshalb gegen die Meinung verwahren, als ob den Preisgerichten die Verpflichtungder Ermittelung, ob jeder, z» einer Belohnung ansersehene Gegenstand wirklich dieErfindung der Person, welche das Verdienst derselben in Anspruchnimmt, sei, auferlegt werden solle. Sie erkennen wohl, daß in vielen Fällen einesolche Ermittelung gegenwärtig unmöglich sein würde. Beim Maschinenwesen ins-besondere nehmen sie an, daß die Juries eine bedeutende Maschine belohnen werden,