712
Verlauf, Beendigung und Kesammtcrgcbnisse.
13. Dir Urtheile sind entscheidend, sobald der Präsidentenrath anzeigt, daß siemit den Vorschriften übereinstimme».
II. Alle Untersuchungen, Auseinandersetzungen und Entscheidungen jeder Juryund des Präfideutenrathö sollen ganz geheim gehalten werden, und dürfen unterkeiner Bedingung verbreitet werden, bis die Urtheile entschieden sind.
15. Die Medaillen werden nur für Verdienst gegeben, ohne Ansehen derLänder, da die Ausstellung als ein Ganzes, und nicht als aus den Produkten ver-schiedener von einander abgesonderter Nationen bestehend, angesehen wird.
16. Indem die Juries die Preise vertheilen, werden sie daran denken, daßnach Anordnung der Königl. Kommissare, die verschiedenen Medaillen verschiedeneArten des Verdienstes, nicht verschiedene Grade desselben Verdienstes bezeichnen sollen.
17. Die Juries haben »nr die mittlere und die große Medaille zu ver-theilen. Die kleine Medaille wird nicht vertheilt werden, da die Kommission sie aufErsuchen des Präsidentenraths zurückgezogen hat.
18. Die mittlere (oder wie vorgeschlagen ist, sie zu nennen, die Preis-medaille) wird von den Juries vertheilt werden, i» Uebereinstimmung mit den,von der Königl. Kommisfion erlassenen Bestimmungen, mit der allgemeinen, in dieserInstruktion enthaltenen Anweisung.
10. Die große Medaille kaun nur von dem Konzil der Präsidenten, aufEmpfehlung der vereinigten Juries, wie in der Bestimmung 0 der Uccl<iions (s. oben8. 17») gesagt ist, vergeben werden.
20. Jede Jury muß die Genehmigung ihrer Gruppe zu dem Antrage auf diegroße Medaille haben, ehe das Konzil der Präsidenten darüber berathen kann. DieGründe für einen solchen Antrag müssen klar dargelegt werden. Die große Medaillewird nnr für sehr bedeutende und unbestreitbare Verdienste ertheilt werden. Es istunmöglich für die Juries, ehe sie eine Kenntniß der ausgestellten Gegenstände erlangthaben, das Zahlenverhältniß der großen zu der Pceismedaille anzugeben, aber dasKonzil der Präsidenten bemerkt schon jetzt, daß die Zahl der ersteren sehr kleinsein soll.
21. Dir Jnrhpräsidente» einer jeden Grnppr haben die Bedingungen in Ueber-legung genommen, welche bei der Preisvertheilnng in den verschiedenen Klaffen, inwelche die Ausstellung getheilt ist, anzunehmen sein werden. Sie beabsichtigen nicht,diese Bedingungen, welche in besonderen Fällen wahrscheinlich Modifikationen unter-liegen werde», als bindend für die Juries hinzustellen, doch können sie als Andeu-tungen der allgemeinen Gründe, auf welche hin die Urtheile zu stützen sein werden,von Nutzen sei».
Gruppe -1. Rohstoffe und Materialien.
Medaillen sollen gegeben werden für Neuheit in der Art, die Rohstoffe undProdukte zu gewinnen, anzuwenden und zu benutzen; für Geschicklichkeit »nd Aus-zeichnung in bekannten Arten, sie zu gewinnen, anzuwenden und zu benutzen; fürVorzüglichkcit der gewonnenen Qualität, mit Brauchbarkeit verbunden; für lehrreicheAnordnung einer ausgestellten Serie.
Gruppe U. Maschinen und Instrumente.
Das Unterkommittee der Präsidenten dieser Gruppe ersucht, wegen gewisser i»der Natur dieser Ausstellungsgegenstände liegenden Gründe, dringend, daß, wennNeuheit der Erfindung (so weit es Maschinen betrifft) auch nicht ganz ausgeschlossenwird, doch die größte Vorsicht und die genaueste Untersuchung von den Preisrichternangewendet werde, ehe irgend ein Preis für solche Verdienste vertheilt würde.
Klasse V. Maschinen für den unmittelbaren Gebrauch.
Tauglichkeit des Werkes für den Zweck, welcher erreicht werden soll (worin bei-nahe alle Verdienste der Maschinen vereinigt sind); Billigkeit der ersten Kosten,Dauerhaftigkeit, Billigkeit der Unterhaltung, Vollendung der Arbeit.