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tz. 171. Geschäfte der Preisgerichte.
Klasse V. a. Wagen.
Bei Lurnswage» erfolgreiche Anwendung eines neuen Materials, mit Zierlich-keit des Aeußerc» und Auszeichnung der Arbeit, Stärke und Leichtigkeit, billige Preise.
Bei Wagen für den öffentlichen Gebrauch Leichtigkeit, genügende Festig-keit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit.
Klasse VI. Bei Gewerbsmaschincn und Werkzeugen.
Tauglichkeit der Maschinen für die damit zu erlangenden Zwecke, Billigkeit derersten Kosten, Dauerhaftigkeit und Auszeichnung der Arbeit, Sparsamkeit in derProduktion und Vollkommenheit der fabrizirtcn Gegenstände, Ersparniß an Zeit undhinsichtlich der hervorgebrachten Waarenmenge, Billigkeit der Unterhaltung.
Klasse VII. Bei Gegenständen der Civilbankunst, architektonischenund baulichen Entwürfen.
Wissenschaftliche Bildung und Geschick bei dem Entwürfe, um die erstrebte»Wirkungen mit möglichster Sparsamkeit zu erlangen, Gcschicklichkeit in der Anwen-dung von Materialien, Erfolg bei der Arbeit, deren Modell oder Zeichnung ausge-stellt ist, Vollkommenheit der Arbeit in dem Muster oder der Zeichnung, welche aus-gestellt ist.
Klasse VIII. Bei Gegenständen der Wasser- und Kriegsbaukunst,Geschützen, Waffen und Rüstungen.
Verdienste der Kombination bei den Modelle» oder Zeichnungen, in Bezug aufKriegs- oder Schisssbankunst; Vortheile, welche durch die angestellten Versuche, inVenen man die durch Modelle oder Zeichnungen angegebenen Mittel ausführte, ge-wonnen sind. Verbesserungen der Waffen, Kricgsgeräthe oder anderer Artikel, welcheznnl Militair- und Schiffsdicnst, zur SchissSbauknust, zum Takelwerk oder anderenZweigen des ScedicnsteS, zur Bewaffnung und Ausrüstung der Truppe» gehören;ihre Tauglichkeit und Wirksamkeit, Sparsamkeit in der Ausführung.
Klasse IX. Geräthe für Landwirthschaft.
Hier wird ein praktischer Versuch zu der sichern Vcrtheilung der Preise alsRegel für nöthig befunden. Ackerwerkzcuge sollen auf dem Felde versucht, auchGarteugeräthc bei der Arbeit gebraucht und die Resultate mit Zahlenangaben darge-stellt werden.
Klasse X. Bei physikalischen Instrumenten.
Neue Erfindungen, ganz oder thcilweisc neue Instrumente, sinnreiche Zusammen-setzungen, neue Anwendung alter Prinzipien, Anwendung neuer Prinzipien, vergrö-ßerte Schönheit der Form, vermehrte Dauerhaftigkeit und erweiterte Anwendung.
Klasse X. a. Bei musikalische» Instrumenten.
Neue Erfindungen, neue Anwendung alter Erfindungen, Verbesserung der mecha-nischen Behandlung. Ton, ausgezeichnete Arbeit, Schönheit des Aeußcru mit allge-meiner Güte verbunden, vermehrte Leichtigkeit der Behandlung, Billigkeit mit Dauer-haftigkeit verbunden.
Klasse X. l<- Bei Uhren.
Gewisse oder wahrscheinliche Genauigkeit und Sicherheit des Ganges , im Zeit-halten, Schlagen, oder im Rcgistriren, Festigkeit, Stärke und Dauerhaftigkeit, Ein-fachheit und Billigkeit der Zusammensetzung, und gute Ausführung. Vollendungder Arbeit wird als den wissenschaftlichen Anforderungen untergeordnet betrachtet.
Klasse X. c. Bei chirurgischen Instrumenten.
Für Instrumente, welche eine nützliche Originalität und Erfindungskraft doku-meutirende Neuheit an sich tragen, für sinnreiche Anwendung, Ausdehnung oder Ver-