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Verlauf, Beendigung und Gesainmtergebinsse.
befferung schon bekannter Grundsätze, oder für neue Kombinationen, mechanische Gc-schicklichkeit, Billigkeit, Vollendung und andere Eigenschaften mechanischer Ausführung.
Gruppe 6. Gesponnene und gewebte Fabrikate.
Hier niüssen die Artikel belohnt werden, welche die in den allgemeinen Vor-schriften ss. oben Th. I. S. -19) angegebenen Bedingungen im höchsten Grade er-füllen, nämlich vermehrte Nützlichkeit, wie beispielsweise größere Dauerhaftigkeit derFarbe», verbesserte Formen und Anordnnngen für Dinge des allgemeinen Gebrauchs ic.,vorzügliche Qualität oder vorzügliche Güte der Arbeit, neue Anwendnng bekannterMaterialien, Anwendnng neuer Materialien, neue Zusammensetzungen von Materia-lien, Schönheit des Musters in Form oder Farbe, oder beider unter Berücksichtigungder Nützlichkeit; Billigkeit im Vergleich mit der Vorzüglichkeit des Erzeugnisses.
Gruppe II. Metall-, Glas- und Zrdenwaaren.
Wichtige Einführungen und Entdeckungen, Gleichmäßigkeit der Erzeugnisse, ver-blenden mit ausgezeichnetem Aeußeren, neue Anwendung bekannter Entdeckungen,große Nützlichkeit, mit wohlfeiler Erzeugung und Schönheit verbunden, Vorzüglichkeitder Arbeit und Qualität.
Gruppe L. Gemischte Fabrikate.
Neuheit des Materials in der Anwendung, Vorzüglichkeit des Musters, Mate-rials oder der Arbeit und Billigkeit.
Gruppe k. Schöne Künste.
Originalität n»d Vorzüglichkeit der Komposition, und Wichtigkeit des Werkes,verbunden mit großem Verdienst der Ausführung, Verdienst der Ausführung ver-bunden mit Anwendung auf nützliche Zwecke.
Nachdem diese Instruktion im Konzil der Präsidenten ausgearbeitet und ange-nommen war, wurde sie von dem Vorsitzende», Viscount Canning, in Begleitungdes Vicepräsidenten, Baron Dupin , und des Vorsitzenden der vereinsländischeuKommission, von Biebahn, in der, unter dem Vorsitz des Prinzen Albert Königl.Hoheit, versammelten Königlichen Kommission vorgetragen und erläutert, und, nach-dem sie deren Genehmigung erhalten, den Jnrpmitglicdern zur Beachtung mitgetheilt.
Ist uns erlaubt, hier vom Deutschen Standpunkt eine Ansicht über diese unddie in den allgemeinen Vorschriften enthaltenen Beschlüsse, welche die Preiszutheilungregelten, auSzusprcchcn, so beklagen wir, daß der Rücksicht auf Wohlfeilheit undPreiswürdigkeit der Erzeugnisse kein genügendes Gewicht beigemesscn war.
Der Segen der Fabrikindustrie besteht wesentlich in der wohlfeilen Massenpro-duktion, in der Versorgung der unbemittelten Bevölkerungen, der Konsumenten desganzen Menschengeschlechts mit den Bedürfnissen der Civilisation zu Preisen, welcheauch dem Geringen zugänglich sind. Soll also durch Las Richtcramt denjenigen Fa-brikanten Auszeichnung werden, welche diese Hauptaufgabe der Fabrikindustrie ambesten lösen, dann hätte jene Rücksicht, wie dies auch bei der allgemeinen Deutschen GewerbcauSstellung 1811 der Fall war, an die Spitze gestellt werden müssen.
Die einzelnen Preisgerichte traten dann am 12. Mai zusammen, konstituirtcnsich jedes für sich, wählten ihre Vicepräsidenten und Berichterstatter, und die größerenunter denselben theilten sich in Sektionen, welche die ihnen zugewiesenen Abtheilungeneines jeden Nationaldepartemenls der Ausstellung begingen, um ein Urtheil über diedarin aufgestellten Gegenstände zu gewinnen. Zu diesem Zwecke wurden die sämmt-lichen Mitglieder mit freie» Eintrittskarten, mit Katalogen und mit Legitimationenzum Anfassen und Herabnehmcn der Gegenstände versehen.
Eine der größten Schwierigkeiten bestand in der Sprachverschicdenheit: derViSconnt Cauning eröffnete die Sitzung mit einer Englischen Ansprache, im Lause