1. Buch.
Petition der Rechte.
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habe Se. Majestät mehr Güte für uns einzuflößen, als sie selbst besitzt!Ich kann es nicht glauben. Ich bin bereit, Jeden zu loben, ja selbst zudanken, der sein Ansehn und seine Bemühungen für das öffentliche Wohlverwendet, aber eine solche Anmaßung steht mit den Gewohnheitenunsrer Vater und unsrer Ehre im Widerspruch, ich kann davon wederohne Erstaunen hören, noch sie ohne Tadel vorübergehen lassen. Ichwünsche, daß eine solche Vermittlung nicht wieder vorkommen möge.Wir wollen uns mit dem Dienste des Königs beschäftigen, dadurch wer-den wir ihm hoffentlich so nützlich werden, daß wir keiner Hilfe, um seineZuneigung zu gewinnen, mehr bedürfen."
Dieser gerechte Stolz erschien Karl alsAnmaßung,Buckingham alssicheres Vorzeichen neuer Gefahren. Weder der Eine noch der Andereließ jedoch davon etwas wahrnehmen, und die Kammer setzte ihre Be-rathungen fort.
Sie war mit dem Oberhause in Verbindung getreten, um gemein-schaftlich die Grundrechte der Unterthanen zu bestimmen und vom Königeein neues feierliches Anerkenntnis derselben zu fordern. Karl wurde, sobalder die Nachricht von den Absichten erhielt, welche die Kommissare derGemeinen bei diesen Berathungen kundgaben, darüber höchst ungehalten.Er ließ die Kammer ermähnen, die endliche Bewilligung der Hilfsgelderzu beeilen, und sein Minister setzte hinzu: „Ich muß Euch mit innigemKummer sagen, daß es Sr. Majestät zu Ohren gekommen ist, daß mannicht nur gegen die Mißbrauche der Gewalt, sondern gegen diese selbst Vor-stellungen beabsichtigt; dies berührt den König sehr nahe, und uns, dieseine Hand aüfrechterhält, eben so sehr. Wir wollen mit dem Königevon den Mißbräuchen sprechen, die sich vielleicht bei der Ausübung seinerGewalt eingeschlichen haben, und er wird uns gern hören. Wir wollenuns aber nicht gegen den Umfang seiner Vorrechte erheben; er will dasUnrecht gut machen, aber das Recht nicht verstümmeln."
Die servile oder furchtsame Pairskammer forderte die Gemeinenauf, sich damit zu begnügen, von dem Könige eine Erklärung zu verlan-gen, daß die Magna Charta nebst den Statuten, die sie bestätigt hatten,noch in voller Kraft sei, daß die Rechte des englischen Volkes noch ebenso wie in den frühern Zeiten beständen, und daß der König sich der mitseiner Souveränetät zusammenhängenden Rechte nur zum Wohle seinerUnterthanen bedienen werde.
Der König vereinigte die beiden Kammern zu einer feierlichenSitzung, erklärte ihnen, daß er die Magna Charta als unverletzt, diealten Etatuten als unverletzlich betrachte, und verlangte, daß fie dieAufrechthaltung ihrer Freiheiten von seinem königlichen Worte erwarten
Biitjot. 7