Zweites Auch.
(1629 - 1640.)
Absichten des Königs und der Regierung. — Verfolgungen gegen die Par-lamentsführer. — Scheinbare Gleichgiltigkeit Englands. — Kämpfe zwischenden Ministern und dem Hofe. — Die Königin. — Strafford. — Land.—Haltlosigkeit und Mangel an Ansehen der Regierung. — Bürgerliche undreligiöse Tyrannei. — Ihre Wirkungen auf die verschiedenen Klaffen derNation. - Prozesse gegen Prynne, Burton und Bastwick. — Hamp-den. — Der schottische Aufstand. — Erster Krieg gegen dje Schotten.—Friede von Berwick. — Das kurze Parlament von l640. — ZweiterKrieg gegen die Schotten. — Schlechter Erfolg desselben. — Berufungdes langen Parlaments.
Es giebt nichts Gefährlicheres, als ein Regierungssystem so zu sa-gen auf Probe und mit dem Vorbehalte, daß man immer noch etwasAnderes thun könne, anzunehmen. Diesen Fehler beging Karl. Er hatteversucht, im Einklänge mit dem Parlamente zu regieren, war aber dabei über-zeugt gewesen, und hatte beständig wiederholt, daß er, wenn das Parla-ment unbeugsam sein würde, sich desselben schon zu entschlagen wissenwerde. Mit demselben Leichtsinn betrat er den Weg des Despotismus,indem er die Absicht aussprach, auf demselben zu bleiben, aber dachte,daß er, wenn die Nothwendigkeit zu dringend werde, immer noch zumParlament zurückkehren könne.
Eben so dachten auch seine klügsten Rathgeber. Weder Karl nochirgend Jemand aus seiner Umgebung hatte damals den Plan, die altenGesetze von England, die große berathende Nationalkörperschaft, zu un-terdrücken. Sie waren weniger kühn als kurzsichtig, weniger böswilligals trotzig, und ihre Worte, ja selbst ihre Thaten gingen weit über ihreGedanken hinaus. Der König hatte sich, wie sie sagten, gegen sein Volkgerecht und gut gezeigt, viel gestattet, viel bewilligt. Das Unterhaushatte sich durch nichts befriedigen lassen, sondern gefordert, daß sich derKönig in die Abhängigkeit und unter die Vormundschaft desselben begebe,was er nicht thun könne, ohne aufzuhören, König zu sein. Wenn derFürst und das Parlament nicht zum Einverständniß gelangten, so sei esam Parlamente, nachzugeben, denn der Fürst sei allein souverain. Dadie Kammer nicht nachgeben wolle, müsse man wohl ohne sie regieren;die Nothwendigkeit dazu liege klar am Tage, das Volk werde sie srüheroder später begreifen, und wenn dann das Parlament klüger gewordensein würde, so könne es der König im Nothfalle ja immer noch zu sichberufen.