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Festungswerke und Stadtanlage.
Städte aus den so schon geregelten Planen der Römischen Standlager her-vorgingen, und die frühem Grundsätze der grofsen Architekten bis spätnoch allgemein herrschend blieben. Nicht blofs einzelne Gebäude, sondernganze Städte stellten das Bild einer langwährenden, grofsen Kunstzeit dar,und dies nicht blofs im Mittelpunkt des grofsen Römerreiches, sondernauch an den Grenzen der Barbaren.
§. 13. Um nun die Anwendung der Grundsätze, welche die Altenbei der Anlage ihrer Städte befolgten, in einem Beispiele zu zeigen; so seyuns erlaubt, den Plan einer Mittelstadt, wie etwa Thurium war, zur An-sicht zu bringen.
Es ist dabei angenommen, dafs die Stadt in einer Ebene liege, dochdiese Ebene etwas erhöht über das die Stadt umgebende Erdreich. Wirberücksichtigen dabei, den verschiedenartigsten öffentlichen Gebäuden, wieeine Stadt, die sich durch eigene Magistrate selbstständig regiert, sie er-forderte, Stelle und Ort anzuweisen. Man sehe den Plan Taf. XXXIII.Fig. VI.
1. Die Stadt bildet ein Quadrat, jede Seite von etwas mehr als 4000Fufs, und ist in der Mitte nach der Länge und Breite je mit zwei Haupt-strafsen, jede 100 Fufs breit, durchschnitten. Dazu kommen vier andereetwas weniger breite Strafsen (von 60 Fufs), welche auf dieselbe WeiseLänge und Breite durchschneiden, und dann zwischen denselben wiederandere von noch geringerer Breite, welche die gröfsern und kleinern Inselnder Wohngebäude theilen. Die gröfsern Strafsen, von 100, und von 60 FufsBreite, sind mit Säulengängen an den Häusern hin versehen, um im Be-deckten zu gehen. Andere Strafsen haben nur Fufswege zur Seite des Fahr-dammes, und noch schmälere Gassen bilden nur Zwischenwege, indem indenselben kein Verkehr mit Fuhrwerk ist. Die Inseln der Wohngebäudesind gröfser oder kleiner, nach dem Maafsstabe der angesehenem, und rei-chern, nach den mittlexn und ärmern Bürgern.
Jede Seite hat vier Thore, und die Stadt ist rund umher mit Wall,Ringmauern und Thürmen, und Graben versehen, zugleich mit einem lee-ren Baum im Innern an den Wällen hin (Pomoerium) was nicht bebautwerden durfte. Ein solcher nicht zu bebauender Raum lief auch äufser-lich an der Befestigung hin.