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Abhandlungen
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und seine Befreiung.

Als Belege habe ich meiner Abhandlung zehn noch ungedruckleUrkunden beigefiigt, welche mir zur Aufhellung der altern Geschichteunsers Cantons sehr viel beizutragen schienen. Ich muss dabei freilichbedauern, dass es mir nur bei einer derselben verstauet war, dasOriginal zu Gesicht zu bekommen; manche der übrigen mögen ganzverschwunden sein, andere vielleicht in entfernten Archiven liegen, derenBenutzung mir bis dahin nicht möglich war. Die meisten dieser Ur-kunden lagen mir indessen in mehrfachen Abschriften vor, deren Glaub-würdigkeit mir entweder durch ihr Alter oder durch die Person desAbschreibers verbürgt schien.

Den Beamteten und Privaten, welche mich an verschiedenen Ortenbei meinen Quellenforschungen unterstützt haben, statte ich dafür nochmeinen verbindlichsten Dank ab. Sie alle haben, wenn diese Arbeiteiniges Gute enthält, wesentlich dazu beigetragen.

§. 1. I) i e A n f ä n g e.

Ob in der ältesten Zeit das Land Glarus *) von Helvelien odervon Rhätien her zuerst bevölkert worden sei, lässt sich nichtmehr ermitteln. Auf einen Zusammenhang mit Rhätien deutendie romanisch klingenden Ortsnamen, welche sich, besondersin den hohen Gebirgen, die jetzt den Canlon von St, Gallen,Graubünden und Uri trennen, theils bis auf unsere, theils wenig-stens bis auf die urkundliche Zeit hinunter erhalten haben. Sokommen im Markenbriefe von 1196 2 ) die Berge Mumprecha undCampurecga, im seckingischen Urbar (s. §. 2) die GrundstückeOron und Geilschun, im Jahrzeitbuche von Elm die Alp Arwis(Erbs) vor, und noch heute linden wir im Sernfthale den Sar-donagletscher, die Alpen Gamperdun , Ramin, Trosgi, im Linth-thale die P a n t e n brücke , den Fetschbach und die AlpAltenohren (alta ora?). So weit die Rhätier wohnten, im Sar-ganserlande, im Werdenbergischen, in den Gebirgen Toggen-burgs und Appenzells haben sie solche Ortsnamen als Ueber-

*) Diese gewöhnliche Schreibart, und nicht Glaris, wie nach derAussprache des Volkes Joh. v. Müller zu schreiben angefangen hat,kömmt schon in den ältesten deutschen Urkunden (bei Tschudi, Kopp,in der T. U. S. u. s. w.) durchgehends vor. 2 ) Tschudi, Chron.Helv. I. S. 97.