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und seine Befreiung.
und nicht etwa auch von Rhätien her eingedrungene Ostgothenwaren, scheint mit Gewissheit daraus hervorzugehen, dass unterden Bewohnern des Landes von ältester Zeit her im Rechte garkeine, in der Sprache nur sehr unbedeutende Verschiedenheitensich finden.
Der jetzige Canton Glarus gehörte, nachdem die Alamannendem fränkischen Reiche sich unterworfen halten, in der Ein-theilung desselben zum Herzogthum Alamannien , und, wenig-stens seinem grossem Theile nach, unstreitig zum Thurgau,wie in kirchlicher Hinsicht zum Bisthum Constanz. Als dergrosse Thurgau in zwei kleinere Gaue zerfiel, so mag Glarus,wie die benachbarten Orte Kaltbrunnen, Rapperschwyl, Pfäffi-kon, Freienbach, Wangen, Siebnen und Schwyz 1 ), zumZürichgau geschlagen worden sein. Schännis dagegengehörte, wie zum Bisthum Chur, so auch zum Gau Chur-walchen') (Rhätien), und mit ihm ohne Zweifel auch das vonjeher dahin kirchgenössige Kerenzen. Niederurnen und Biltenaber, die erst um’s Jahr 1026 der Pfarre Schännis zugeschiedenwurden, waren in der ältern Zeit jenes nach Glarus, diesesnach Wangen in der March kirchgenössig 6 ) und mögen dahermit diesen Orten zum Thurgau und Zürichgau gerechnet wor-den sein.
Ueber den nähern Rechtszustand des Landes Glarus in derältesten alamannischen Zeit lassen sich, da es an urkundlichenBerichten gänzlich fehlt, bloss Vermuthungen aufstellen. Nicht
Aeg. Tschudi’s war, von dessen Hand sich Randbemerkungen zu den bei-den deutschen Volksrechten vorfinden. Dass aber unser verdienstvolleGeschichtschreiber das Buch von seinen Vorfahren, den Meiern vonGlarus, geerbt habe, ist blosse Tradition, und dass diese es zum Recht-sprechen in ihrem Gerichte gebraucht hätten, um so weniger glaub-würdig, als gerade vom zehnten Jahrhundert au die lateinisch geschrie-benen und daher dem Volke unverständlichen, alten Rechtsbücherüberall ausser Gebrauch kamen (vergl. Eichhorn , deutsche Rechls-geschichte, 4. Ausgabe, S. 257). — 4 ) Urk. v. 972 bei Neugart,Codex diplom. Alemanniae No. 762. — 5 ) Urk. v. 1045 bei Herrgott,Geneal. Habsburg. Vol. II. No. 177. — 6 ) Tschudi, Gallia comataS. 71.