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Das Thal Glarus unter Seckingen u. Oestr.
unwahrscheinlich ist es, dass auch bei uns helvetische undrhätische Colonen der Römer in ein dem frühem ähnlichesHörigkeitsverhältniss zu den neuen alamannischen Herren ein-traten 7 ). Daneben mochten auch unter den Einwanderern selbstschon Unfreie sich befinden, die nur ihren Herren gefolgt warenund nun ebenfalls für diese das eingenommene Land behauten.Die frühesten Urkunden, welche wir über die zunächst angren-zenden Gegenden besitzen 8 ), belehren uns wenigstens, dass eshier grosse Grundeigenthümer gab, denen sehr viele Hörigeunterworfen waren; diese gingen dann zugleich mit dem Lande,welches sie bebauten, meistens in das Eigenthum von Klösternüber. Es lässt sich daher annehmen, dass auch die damaligenBewohner unsers Landes grösstentheils Hörige waren, was so-wohl durch die Friedolinssage, wenn sie in dieser Beziehungeinigen Glauben verdient, als auch durch das älteste historischeVerhältniss der Stände (§. 2 und 4) bestätigt wird.
Nach den ältesten urkundlichen Berichten finden wir dasThal Glarus im Eigenthum und unter der Grundherrschaft desFrauenstifles Seckingen stehend. Ueber die Entstehungdieser Herrschaft fehlen uns indessen alle sichern Nachrichten.Die Legende vom heil. Friedolin oder Friedold, derenälteste Aufzeichnung sich in der von dem seckingischen MöncheBalther im zehnten Jahrhundert verfassten Lebensbeschreibungdesselben 9 ) vorfindet, und die sich mit verschiedenen Zusätzen ,0 )
7 ) Bhmtschli a. a. 0. — s ) Urk. von 744 bei Neugart No. 10—13.Urk. von 844 ebenda No. 306. — 9 ) Sie findet sich, getreu nach einemseckingischen Codex aus dem dreizehnten Jahrhundert, bei ran derMeer, Geschichte des Damenstifts Seckingen. (Ms. auf der Klosler-bibliolhek zu Rheinau.) Derselbe ist durch gründliche Nachforschungenzu dem Resultate gelangt, dass Balther sein Werkchen zwischen denJahren 938 und 955 geschrieben haben müsse. — l0 ) Aeg. Tschttdi,
Gallia comata S. 111, erzählt, Friedolin habe zuerst aus dem Ein-kommen des Thaies die Pfarrkirche zu Glarus erbaut, dann dasselbedem Kloster unter der Bedingung übergeben, dass alle damaligenBewohner desselben frei, nur spätere Ansiedler (Einzüglinge) eigen
werden sollten. — Diese Ansicht findet sich zum Theil schon ausge-
sprochen in der Urk. vom 25. März 1388 ( Tschudi, Chronik. I. 543),