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Das Thal Glarus unter Seckingen u. Oestr.

nur in Abschriften, die auch noch spätere Zusätze enthalten,auf uns gekommen ist 1 ).

Es ist ein charakteristisches Merkmal jeder unkritischenGeschichtschreibung, Zustände der Gegenwart bis in die frühesteVergangenheit zurück zu versetzen; auch ist es der mensch-lichen Natur eigen, Freiheit, Macht und Glück der Einzelnenwie der Volker, um durch das Ehrwürdige einer unvordenklichenDauer ihren Glanz zu erhöhen, als von jeher bestanden dar-stellen zu wollen *). Hierdurch mag auch wohl der sonst sogründliche und verdienstvolle Aegidius Tschudi 5 ) verleitetworden sein, dem Thale Glarus, welches er doch als unterseckingischer Grundherrschaft stehend anerkennt, schon fürdiese ältere Zeit eine Art von demokratischer Verfassung, einenvom Volke an der Landsgemeinde gewählten Landammann undeinen Landrath, »der die gemeinen täglichen Landsgeschäfte zer-legte«, zu geben. Ihm folgten, mit grossem oder geringem Ueber-treibungen, Stumpf), Simmler 5 ), G ui llima n n 6 ), Fäsi 7 )und die Specialhistoriker J o h. Heinr. T s chu d i 8 ), Trümpi 5 ),

D Von den vielen Abschriften dieses Urbars, welche sich in Glarusnoch vorfinden, wurden hier einzig eine sehr korrekte von Aeg.Tschudi (Heer. Samml.) und zur Ergänzung eine andere, welche derMaltheser-Ritter Christoph Tschudi (ums Jahr 1600) in Seckingen selbstaus den dort liegenden Handschriften gezogen hat (in der T. U. S.),benutzt. 2 ) Schon der scharfsichtige J. C. Füssli (a. a. O. II. S. 29),der sich auch in seiner Darstellung der altern Geschichte von Glarusdurch gesunde und klare Auffassung auszeichnel, sagt darüber:DieSkribenten haben eine gute Absicht. Sie machen die Freiheit derStädte und Länder alt, und wollen damit beweisen, dass diejenigen,welche Freiheit erlanget, nichts anderes gewonnen, als was sie vorherverloren hätten. Die Sache wäre recht, wenn die Historie nicht da-durch umgekehrt iwürde. Meines Bedunkens ist es eben so löblich,aus einem Sklaven frei werden, als die Freiheit verlieren und hernachwieder erwerben. 3 ) Chron. Helv. I. S. 313. -- 4 ) Schweizerchronik(Zur. 1606) S. 470. 5 ) de republ. Helvet. in Thesaur. hist. Helv.S. 19. 6 ) de rebus Helvet. ebenda S. 109 IT. 7 ) Staats - und Erd-beschreibung der Schweiz. Bd. II. S. 418 IT. 8 ) Glarner - Chronik(Zur. 1714). S. 77, 78. «) Glarner-Chronik (Winterlh. 1774). S. 181 ff.Derselbe hat indessen weit sorgfältiger, als sein Vorgänger, das secking.Urbar benutzt.