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und seine Befreiung.
Aebli' 0 ) und Schüler"). Besonders auffallend ist es, dassselbst Job. v. Müller"), obgleich er zugiebt, dass diemeisten Glarner zu jener Zeit Hörige des Stiftes waren, sie dochschon beinahe als einen souveränen Staat behandelt, dessenGemeinde sich selbst Gesetze giebt, über Krieg, Frieden undBündnisse entscheidet. Allen diesen Vorgängern werden wirnun eine quellenmässige und zugleich mit den Resultatenneuerer Forschungen über deutsche Uechtsgeschichte ganz über-einstimmende Darstellung entgegenhalten müssen.
Das Thal Glarus, als echtes Grundeigenthum des StiftesSeckingen, lässt sich in der ältesten Zeit als ein grosser herr-schaftlicher Hof, als eine Gurtis indominicata") auffassen.Der Haupthof (boba indominicata), d. h. dasjenige Grundstück,zu welchem alles übrige Land im Umkreise des Hofes gewisser-massen als Pertinenz gehörte, dem alle übrigen bewohnten undbebauten Grundstücke innerhalb desselben pflichtig waren unddienten, lag in der Gegend des jetzigen Fleckens Glarus. DasUrbar meldet ausdrücklich, dass der Sitz dieses »Hofes zuGlarus« ursprünglich die Burg war, von welcher jetzt nochder Burghügel, wo St. Michaels Kapelle steht, seinen Namenhat; später, nachdem diese abgegangen, sind aus dem zuerstungetheilten Hofe der Meiereihof und der K e 1 n h o f ent-standen, welche beide beträchtliche Grundstücke in sich fassten ").Für den Anbau und die Bewirlhung der Ländereien, welche zndem Haupthofe gehörten, waren die eignen Leute des Stifteszu Frohndiensten verpflichtet"). Bei weitem der grössere Theil
,0 ) Geschichte des Landes Glaris (Glar. 1831), S. 21 ff. — ") Ge-schichte des Landes Glarus (Zur. 1836). S. 36 ff. Auch er verdient dienämliche Auszeichnung wie Trümpi. — 12 ) Geschichte der Schweiz,Buch I. Cap. 12. — 13 ) Dieser, wie mir scheint, am besten bezeich-nende Ausdruck findet sich in einer Urk. von 858, erwähnt hei BluntschliI. S. 65. — M) Zum Meierliofe gehörten die Güter ,, Höhe “ und„Winkel“; der Kelnhof reichte vorn Spielhof bis an die Eichengasse(Urbar). — Vermuthlich gehörten zu dem allen Hofe auch die Grund-stücke „Hof“ und „Küel“, welche die Aebtissin im Jahre 127 J alsihre ,, Allodien “ dem Rudolf Scliudi schenkte. S. unten §. 5, N. 21. —lä ) Einige Jahrhunderte später machten die Glarner selbst als Grund-