18
Das Thal Glarus unter Seckingen u. Oestr.
her die Regel aus, dass die freien Golteshausleute, soferne sienicht die sonst mit Unfreien besetzten Güter an sich ziehen,weder zu Fällen, noch zu Herbst- und Fastnachthüh-nern u. s. w r . verpflichtet seien.
Wenn also Hörige ursprünglich die Huben besassen, soliegt darin, da die Verlheilung des Bodens nach Huben überallals die älteste erscheint, die Begründung für die oben aus-gesprochene Veniiuthung, dass in der frühesten seckingisckenZeit bloss Hörige unser Thal bewohnt, jedenfalls wenigstensdie freien Gotteshausleute nach ihnen, wenn auch nicht ineiner historisch nachweisbaren Zeit, sich angesiedelt hätten.Wie viele nun von den übrigen, im Urbar aufgezählten zins-pflichtigen Gütern an diese Freien ausgethan waren, lässt sichnicht genau ermitteln. Unter der gemeinsamen Benennung»We ch tage« werden zuvörderst 47, in dem ganzen Thalezerstreute Grundstücke 85 ) angeführt; jedes von ihnen hattejährlich in der Regel ein Schaf und 12—15 kleine Käse, überdiessalle gemeinschaftlich 3 Steuerrinder zu entrichten. Die Bedeu-
o
lung jenes Ausdruckes, auf dessen Erklärung hier Alles an-kommen würde, ist dunkel 53 ); der geringere Umfang dieserGrundstücke aber und ihre neuern Ortsnamen lassen daraufschliessen, dass sie erst geraume Zeit nach den Huben, alsdas Thal schon etwas mehr bevölkert war, mit Zinsbauern be-setzt wurden. Doch widerspräche der Annahme, es seien diess
22 ) Die Aufzählung ihrer Lokalnamen würde hier kaum von beson-derem Interesse sein ; es finden sich darunter schon bedeutend mehrbekannte, als bei den Huben. — 23 ) Sollte „wechtag“ von „weche“(althochdeutsch wehha, vgl. Ziemann, mittelhochdeutsches Wörterbuch,l.eipz. 1837) herzuleiteu sein? Es würde dann „Wochentag“ bedeuten,welches noch jetzt in unserm Dialekte mit „Werktag“ synonym ist,—also vielleicht' die Arbeit eines Werktages. — Ein Analogon findet sichin dem Worte „ mentag “, das in oberelsässischen Öffnungen {Grimm,Weisth. I. C57 ff. 662) vorkömmt, und, wie Hube, eigentlich ein Aeker-mass bedeutete (ebenda S. 655: „4 montag acker“). Die sogeheisse-nen Grundstücke scheinen in der Regel nicht Hörige besessen zu haben;denn von 14 „mentageu“, die in den Dinghof zu Obermichelsbach ge-hörten, werden nur 4 für Füllgüter erklärt.