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Das Thal Glarus unter Seckingen u. Oestr.

soldung für sein Amt jährlich 2 Schafe, 6 Malter Haber undeinen Scheffel Gerste. Zugleich besass er einen eigenen Zehnten(Kellerzehnten), von welchem er als jährliche Abgabe der Aeb-tissin 6 »Mässrinder« zu entrichten hatte. Wegen dieser Einkünftewurde auch das Kelleramt allmälig so angesehen, dass nachdem Aussterben des wappengenössigen Geschlechtes der Kote,hei denen es lange erblich gewesen zu sein scheint, auch aus-wärtige Rilterbürtige sich um dasselbe bewarben * 3 ).

Als fernere Angestellte des Gotteshauses werden im Urbarnoch genannt: 1) der Bann wart, welcher die Wälder zu be-aufsichtigen hatte und wahrscheinlich, wie anderwärts 54 ), von derGemeinde der Hofgenossen unter Mitwirkung des Meiers gewähltwurde. Er bezog für sein Amt jährlich ein Schaf, 6 Malter Haberund 5 Viertel Gerste. 2) Der Schreiber, welcher die etwavorkommenden Urkunden (Verträge, Gerichtsuriheile u. s. w.)auszufertigen haben mochte, erhielt »von gewonheit ze schriben«jährlich ein Schaf. 3) Die im Mai gezinsten Schafe hatte derSchäfer den Sommer hindurch auf den dazu bestimmten Alpenzu hüten und für sie genaue Sorge zu tragen ; er erhielt dafürals Jahrlohn einen Stein Wolle, und zugleich war mit seinem Amteder Besitz der Alp Valieben ss ) verbunden. 4) Vier Huben warenjährlich dazu verpflichtet, sämmtliche Naturaleinkünfte des Stif-tes vom Hofe zu Glarus unentgeldlieh nach Wesen zu schaffen.Von da wurden sie ebenso, ohne Zweifel zu Wasser, durch dieFischer, welche der Meier mit dem Fischfänge zu belehnenpflegte, nach Zürich, dann weiter durch den Boten, unterdessen Verantwortlichkeit, nach Seckingen auf den Speicher

5 >) Das Urbar v. 1302 nennt:Wernherr der Rote vnseres Golls-hus Keller in dem selben Thal und fügt in einem spätem Zusatzebei:Man soll wüssen, Dass in dem Jar nach Gottes Geburt TussentDriihundtert Dryssig Füntf Jar gezalt Starb Keller Hermann Rote derLeiste sius Stammens vnd Liehe vuser Frow die Aebtissin das Kelfer-ambt dem Edlen Knecht Wernherr von Holtzhusen. Darnach istdie Richtigkeit der Angabe Aey. Tschudis (Chronik I. S. 228), dassschon im Jahr 1302 Heinrich von Wagenberg das Kelleramt verwaltethabe, sehr zu bezweifeln. si ) Bluntschli I. S. 250. (ln den zürcheri-schen Höfen hiess er Förster.) ) Falzüber bei Elm?